Norderstedt verlängert Kontrollzonen an U-Bahnhöfen

(Symbolbild)

Die Polizei in Norderstedt wird ihre Kontrollmaßnahmen an zwei zentralen U-Bahnhöfen fortsetzen. Die Anordnung von Kontrollorten am U-Bahnhof Garstedt und am U-Bahnhof Norderstedt-Mitte wurde verlängert und gilt nun zunächst bis zum 31. Dezember 2026.

An diesen Orten darf die Polizei anlassunabhängig Personenkontrollen durchführen und Identitäten feststellen. Dies soll die öffentliche Sicherheit erhöhen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken.

Am U-Bahnhof Garstedt umfasst das Kontrollgebiet neben der unterirdisch gelegenen Park-and-Ride-Anlage folgende Straßen und Bereiche: Coppernikusstraße, Europallee 1-36, Lütjenmoor, Ochsenzoller Straße 129a-149 (nur ungerade Hausnummern), Berliner Allee, Schumannstraße, De-Gasperi-Passage sowie die angrenzenden Parkflächen.

Am U-Bahnhof Norderstedt-Mitte gehören zum Kontrollort der Bahnhof selbst, die unterirdischen Park-and-Ride-Anlagen und folgende Straßen mit Parkflächen: Storchengang, Alter Heidberg, Dornbusch, Ulzburger Straße, Rudolf-Schülke-Straße, Heidbergstraße, Verbindungsweg Moorbekpark (Heidbergstraße – Buckhörner Moor), Buckhörner Moor und Rathausallee 52-80 (Storchengang).

Beide U-Bahnhöfe wurden in der Vergangenheit aufgrund der hohen Anzahl von Straftaten zu Kontrollorten erklärt. Im letzten Quartal sank die Zahl der Straftaten an beiden Bahnhöfen minimal im Vergleich zum vorherigen Quartal. Gemessen am gleichen Zeitraum im Vorjahr verzeichnete besonders der U-Bahnhof Garstedt einen Anstieg um knapp über 17 Prozent.

Die erfassten Straftaten sind überwiegend Eigentums- und Gewaltdelikte. Dazu zählen Raub, Nötigung, Bedrohungen und Körperverletzungen. Bei den Eigentumsdelikten handelt es sich hauptsächlich um Ladendiebstahl, Taschendiebstahl und Diebstahl hochwertiger Fahrräder. Die Körperverletzungs- und Raubdelikte wurden mehrfach mit Waffen oder gefährlichen Gegenständen begangen. Solche Straftaten beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich.

Die Verlängerung der Kontrollortanordnung soll diesem Trend entgegenwirken. Sie kann über den 31. Dezember 2026 hinaus weiter verlängert werden, falls die Situation es erfordert.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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