In Heidenheim an der Brenz hat die Polizei am Donnerstag gegen 21.30 Uhr einen 35-jährigen Autofahrer gestoppt, der betrunken und ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Die Beamten hatten an der Giengener Straße eine stationäre Kontrollstelle eingerichtet und überprüften den VW Kombi des Mannes.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer einen kosovarischen Führerschein aus März 2026 besaß. Das Problem: Der Mann wohnt bereits seit November 2025 in Deutschland — also länger als 180 Tage. Nach dieser Frist verliert ein Führerschein aus einem nicht-europäischen Land automatisch seine Gültigkeit im Bundesgebiet. Der 35-Jährige hätte seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen müssen.
Hinzu kam ein weiteres Vergehen: Der Mann stand leicht unter Alkoholeinfluss. Das ist besonders problematisch, weil er sich noch in seiner zweijährigen Probezeit als Fahranfänger befindet. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Der Mann muss nun mit einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Alkoholeinfluss rechnen. Sein Auto musste er stehen lassen.
Wer muss seinen Führerschein umschreiben?
Inhaber eines Führerscheins aus einem nicht-europäischen Land müssen diesen bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland umschreiben lassen. Nach 180 Tagen verliert die ausländische Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit. Wer sich länger in Deutschland aufhält, sollte sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde informieren, um sicherzustellen, dass er immer mit gültiger Fahrerlaubnis unterwegs ist.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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