Ostalbkreis: BMW-Fahrer übersieht Motorradfahrer – Widerstand gegen Polizei

(Symbolbild)

Im Ostalbkreis hat die Polizei in der vergangenen Woche mehrere Verkehrsunfälle und einen Widerstandsfall aufgezeichnet.

Westhausen: Linksabbieger übersieht Motorrad

Ein 75-jähriger BMW-Fahrer fuhr am Mittwoch gegen 17:10 Uhr auf der K3319 aus Richtung Ellwangen und wollte nach links in die Mühlstraße abbiegen. Dabei übersah er einen entgegenkommenden 21-jährigen Motorradfahrer. Der Motorradfahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr dem BMW hinten rechts auf. Er wurde leicht verletzt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. An den beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von rund 16.000 Euro.

Schwäbisch Gmünd: Frau leistet Widerstand gegen Polizisten

Am Mittwoch gegen 21:00 Uhr meldete der Kommunale Ordnungsdienst eine auffällige Person im Bereich des Hauberwegs. Die Streifenbesatzung traf auf eine 59-jährige Deutsche, die sich gegenüber den Polizisten unvermittelt aggressiv und beleidigend verhielt. Die Frau wurde in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle gebracht. Während der Fahrt wehrte sie sich erheblich und beschimpfte die Polizisten weiterhin.

Lorch: Roller-Fahrer von Motorrad überrascht

Am Mittwoch gegen 14:00 Uhr fuhr ein 63-jähriger Rollerfahrer mit seiner 49-jährigen Mitfahrerin auf der L1154 von Alfdorf in Richtung Lorch. Zwischen Lorch-Bruck und Lorch überholte ein unbekannter Motorradfahrer die beiden. Der 63-Jährige erschrak, kam in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und verunfallte. Der Rollerfahrer wurde schwer verletzt, seine Mitfahrerin leicht verletzt. Beide wurden zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht. Am Roller entstand ein Sachschaden von rund 1.000 Euro.


Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Baden-Württemberg: der Vergleich mit dem Bund

Die Polizei zählte 2025 landesweit 5.189 Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, das sind 46 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Baden-Württemberg besser als der Bundesdurchschnitt, wo 53 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach den §§ 113 bis 115 StGB.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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