Mit 1,4 Promille Alkohol im Blut ist ein 38-Jähriger am Dienstagabend in der Pforzheimer Nordstadt mit seinem E-Scooter unterwegs gewesen. Die Polizei wurde gegen 23 Uhr auf den Mann aufmerksam, weil er in schlangenlinienartigen Bewegungen fuhr.
Bei der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht sofort. Ein Atemalkoholvortest ergab den Wert von 1,4 Promille. Darüber hinaus stellten die Beamten fest, dass der 38-Jährige keinen gültigen Versicherungsschutz für seinen E-Scooter hatte. Der Mann musste die Polizeibeamten zur Dienststelle begleiten, wo ein hinzugezogener Arzt ihm eine Blutprobe entnahm.
Gegen den E-Scooter-Fahrer wurden zwei Strafanzeigen erteilt: eine wegen Trunkenheit im Verkehr und eine weitere wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Für E-Scooter gelten im Straßenverkehr dieselben Alkoholgrenzen und Straf- und Bußgeldregelungen wie für Autos. Bereits ab 0,5 Promille können Fahrer mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Je nach Grad der Alkoholisierung droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.