Bei gezielten Kontrollen in Pforzheim haben Polizisten am Dienstag, 27. Mai, mehrere Kinder unter 14 Jahren auf E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr gestoppt. Die Beamten des Polizeireviers Pforzheim Süd und des Polizeipostens Buckenberg kontrollierten in den Stadtteilen Haidach und Buckenberg speziell die Nutzung von E-Scootern durch Kinder und Jugendliche.
Bei den Kontrollen stellte die Polizei überwiegend minderjährige Fahrerinnen und Fahrer fest. Besonders auffällig war, dass auch Kinder unter 14 Jahren E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nutzten, obwohl dies gesetzlich verboten ist.
Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen E-Scooter erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Die Altersbeschränkung dient insbesondere dem Schutz von Kindern, da die Teilnahme am Straßenverkehr ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und Regelverständnis erfordert. Kinder sind mit diesen Anforderungen häufig noch überfordert, wodurch sich das Unfallrisiko deutlich erhöht.
E-Scooter gelten als Elektrokleinstfahrzeuge und sind damit Kraftfahrzeuge, für die unter anderem Versicherungspflicht besteht und die den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unterliegen. Sie sind keine Spielzeuge.
Die festgestellten Verstöße wurden entsprechend geahndet und die Weiterfahrt wurde den betroffenen Kindern untersagt. In vielen Fällen führten die Polizisten zudem Gespräche mit den Erziehungsberechtigten.
Die Polizei appelliert an Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder über die geltenden Regelungen aufzuklären und die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum erst ab dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter von 14 Jahren zu erlauben. Ziel der Kontrollen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und insbesondere junge Verkehrsteilnehmende für die bestehenden Gefahren und Regeln zu sensibilisieren.
Das Polizeipräsidium Pforzheim kündigte an, auch in Zukunft gezielte Kontrollen durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Verstöße zu ahnden.