Polizei ahndet mehrere Verstöße bei E-Scooter-Fahrten

(Symbolbild)

Polizistinnen und Polizisten im Rhein-Erft-Kreis haben am Mittwoch, 14. Oktober, und in der Nacht zum Donnerstag, 15. Oktober, mehrere Anzeigen wegen Fehlverhaltens auf E-Scootern gefertigt. Das Verkehrskommissariat ermittelt in allen Fällen.

Am Mittwoch gegen 11 Uhr fiel Beamten an der Heinrich-Hertz-Straße in Bergheim-Zieverich ein E-Scooter-Fahrer auf. Sein Roller hatte kein gültiges Versicherungskennzeichen. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der E-Scooter technisch so verändert worden war, dass er bis zu 60 km/h fahren kann. Zudem rochen die Beamten Cannabisgeruch und bemerkten gerötete und glasige Augen beim 18-jährigen Fahrer. Die Polizei ließ dem Mann Blut entnehmen, untersagte ihm die Weiterfahrt und stellte den E-Scooter sicher. Es wurden mehrere Anzeigen gefertigt.

Am Mittwochmittag ereignete sich in Bergheim-Niederaußem ein Unfall auf der Oberaußemer Straße. Ein 66-jähriger Autofahrer rangierte gegen 12.45 Uhr in einer Einfahrt, während ein zehnjähriges Mädchen zeitgleich auf einem E-Scooter auf dem Gehweg unterwegs war. Beim Rückwärtsfahren erfasste der Wagen das Kind. Das Mädchen wurde leicht verletzt. Die Polizei stellte fest, dass der E-Scooter nicht für den Straßenverkehr zugelassen war. Sie fertigte eine Anzeige gegen den Halter und eine Unfallanzeige.

In der Nacht zum Donnerstag kontrollierten Beamte in der Sindorfer Straße in Kerpen einen E-Scooter, auf dem zwei Personen fuhren. Bei dem 37-jährigen Fahrer und seinem 44-jährigen Beifahrer nahmen die Polizisten Alkoholgeruch wahr. Ein Alkoholtest ergab beim Fahrer einen Wert von über 1,2 Promille. Während der Sachverhaltsaufnahme versuchte der Mann davonzulaufen. Nach kurzer Flucht stellten ihn die Polizistinnen und Polizisten. Die Polizei ließ dem Mann Blut entnehmen, untersagte ihm die Weiterfahrt und fertigte eine Anzeige.

E-Scooter darf nur fahren, wer mindestens 14 Jahre alt ist. Eine Versicherung ist Pflicht; das gültige Versicherungskennzeichen muss sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. E-Scooter sind zudem Einpersonenfahrzeuge — das Fahren zu zweit ist verboten. Für E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für Kraftfahrzeuge bezüglich Alkohol- und Drogenkonsum. Wer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss fährt, gefährdet sich und andere und muss mit Ermittlungsverfahren rechnen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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