Polizei deckt Verstöße gegen Jugendschutz auf: Neun Bußgeldverfahren eingeleitet

(Symbolbild)

Die Polizeiinspektion Linz am Rhein hat am 23. September 2026 zusammen mit den Ordnungsämtern der Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel, dem Vollzugsdienst der Kreisverwaltung Neuwied und dem Kreisjugendamt Neuwied einen Kontrolltag zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durchgeführt. Schwerpunkt waren Verkaufsstellen für Alkohol, Tabakwaren und andere jugendgefährdende Substanzen.

Bei den Kontrollen setzten die Behörden auf sogenannte Testkäufe: Drei 17-jährige Polizeischüler versuchten in den jeweiligen Läden, jugendgefährdende Substanzen zu kaufen. Im Bereich der drei Verbandsgemeinden wurden insgesamt 16 Verkaufsstellen kontrolliert.

Das Ergebnis war beunruhigend: Bei mehreren Verkaufsstellen verkauften die Mitarbeiter jugendgefährdende Substanzen an die jungen Testkäufer. In vielen Fällen fragten sie nicht nach dem Alter und verlangten auch nicht, den Personalausweis zu sehen. Insgesamt neun Verkaufsstellen gaben jugendgefährdende Substanzen ab.

Gegen alle neun Gewerbetreibenden leitete die Polizei Bußgeldverfahren ein. Der Regelbußgeldsatz liegt bei 1.000 Euro. Das Jugendschutzgesetz sieht vor, nicht nur die Verkäufer, sondern auch die Gewerbetreibenden zu sanktionieren. Diese tragen die Verantwortung dafür, ihre Mitarbeiter zu schulen und technische Vorrichtungen einzubauen, die Verkäufe an Minderjährige verhindern.

Die Polizei betont: Jugendschutz beginnt an der Supermarktkasse. Den Verkaufsstellen und ihren Mitarbeitern komme dabei eine außerordentliche Verantwortung zu. Die beteiligten Behörden kündigten weitere Kontrolltage an, die erneut zu empfindlichen Bußgeldern führen könnten.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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