Beamte des Verkehrsdienstes Geldern kontrollierten in der vergangenen Woche einen 13-jährigen Jungen, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs stellten sie fest, dass es über keine Betriebserlaubnis verfügte und somit nicht für den Straßenverkehr zugelassen war.
Das Gerät war als „E-Scooter für Kinder“ beworben und verkauft worden. Am Scooter prangte der Herstellerhinweis „für Kinder ab 10 Jahren“ sowie „maximale Geschwindigkeit 16 km/h“. Der junge Fahrer war sich keiner Schuld bewusst.
Die Polizei im Kreis Kleve stellt jetzt klar: Im straßenverkehrsrechtlichen Sinne gibt es keine E-Scooter für Kinder. E-Scooter sind im Straßenverkehr nur erlaubt, wenn sie die Kriterien der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung erfüllen. Vorgeschrieben sind neben der Betriebserlaubnis auch eine abgeschlossene Versicherung. Fahren dürfen E-Scooter nur ab einem Alter von 14 Jahren.
Nicht zugelassene „Kinder-E-Scooter“ oder andere „Spielzeuge“ wie Hoverboards oder E-Skate-Boards sind verboten und riskant. Sie erfüllen oft nicht die erforderlichen technischen Eigenschaften für den Straßenverkehr. Sicherheitsaspekte wie ausreichende Beleuchtung oder eine funktionierende Bremsanlage fehlen häufig. Solche Fahrzeuge können für Kinder und andere Verkehrsteilnehmer zur Gefahr werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt für Eltern: In der Regel machen sich Erziehungsberechtigte strafbar, wenn ihre Kinder mit derartigen Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr angetroffen werden. Neben Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz können auch fahrerlaubnisrechtliche Verstöße vorliegen, wenn die Eltern die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zulassen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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