Polizei kontrolliert E-Scooter-Fahrer in Bergheim und Brühl

(Symbolbild)

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis hat E-Scooter-Fahrer unter die Lupe genommen. Am Montag (26. Oktober) in Brühl und am Dienstag (27. Oktober) in Bergheim führten Beamte Kontrollen durch.

In Bergheim stoppte eine Polizistin am Dienstag gegen 16.30 Uhr einen 22-Jährigen auf der Straße „Im Wohnpark“. Dem Fahrer waren gerötete Augen aufgefallen. Der Mann gab an, einige Tage zuvor Marihuana konsumiert zu haben. Ein Drogenvortest bestätigte den Cannabis-Konsum. Ein Arzt nahm ihm eine Blutprobe ab. Die Polizistin untersagte dem 22-Jährigen die Weiterfahrt und stellte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aus.

In Brühl war ein 10-Jähriger am Montag gegen 14 Uhr mit einem E-Scooter auf der Clemens-August-Straße unterwegs. Ein Polizist stoppte das Kind. Bei der Kontrolle stellte er fest, dass der E-Scooter kein gültiges Versicherungskennzeichen hatte und nach ersten Erkenntnissen schneller fahren konnte als die zulässigen 20 km/h. Weitere Polizisten brachten den Jungen und den Roller zur Erziehungsberechtigten. Diese muss sich nun in einem Verfahren unter anderem wegen des Verdachts des Zulassens des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis sowie wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Die Ermittlungen haben Beamtinnen und Beamte des Verkehrskommissariats übernommen.

Das sollten E-Scooter-Fahrer wissen

E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge. Für ihre Nutzung gelten die gleichen Regeln wie bei anderen Kraftfahrzeugen – auch beim Alkohol- und Drogenkonsum. Eine Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum ist erst ab Vollendung des 14. Lebensjahrs erlaubt. Der E-Scooter benötigt ein gültiges Versicherungskennzeichen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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