Die Polizei hat am Dienstag, 27. Oktober, in Moers und Kamp-Lintfort gezielt E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer kontrolliert. Hintergrund sind die steigende Anzahl schwerer Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern sowie Beschwerden aus der Bevölkerung über die Nutzung dieser Elektrokleinstfahrzeuge in Fußgängerzonen.
Mit zwei mobilen Teams waren die Beamten in beiden Städten unterwegs. Zu den häufigsten Verstößen zählten abgefahrene Reifenprofile, notdürftig reparierte Beleuchtungen, abgebrochene Versicherungskennzeichen und manipulierte Antriebssoftware. Im Vordergrund der Kontrollen stand das Gespräch mit den Fahrerinnen und Fahrern, um auf mögliche Gefahren und Verstöße aufmerksam zu machen. In einigen Fällen waren die festgestellten Mängel jedoch so gravierend, dass sie geahndet werden mussten.
Bei den Kontrollen fertigte die Polizei eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Führens eines E-Scooters unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. In vier Fällen waren Fahrer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs. Vier weitere Verstöße betrafen das fehlende Versicherungskennzeichen. Zudem telefonierten zwei Fahrer während der Fahrt mit dem Handy. Jeweils zweimal wurden E-Scooter verbotswidrig in der Fußgängerzone und auf dem Gehweg geführt.
Die Polizei weist darauf hin, dass Verstöße im Zusammenhang mit Zulassung, Versicherung und Fahrerlaubnis teilweise empfindliche Strafen nach sich ziehen, da es sich nicht um bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern um Verkehrsstraftaten handelt. Zudem können sowohl der Fahrer als auch der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen werden.
Wird die Geschwindigkeit eines E-Scooters durch Manipulation so erhöht, dass der Motor das Fahrzeug auf mehr als die zulässigen 20 Kilometer pro Stunde beschleunigt, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Je nach Art der Manipulation kann zudem der Versicherungsschutz entfallen und das Fahrzeug führerscheinpflichtig werden. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, die Polizei empfiehlt jedoch, beim Fahren einen Helm zu tragen.
Ein weiteres wichtiges Thema bei den Kontrollen waren sogenannte Fatbikes — Fahrräder mit besonders breiten Reifen. Auch bei ihnen überprüften die Beamten den technischen Zustand und die generelle Zulässigkeit zur Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr. Werden solche Fahrzeuge durch einen Gasgriff ohne Tretunterstützung angetrieben, erreichen sie höhere Geschwindigkeiten als zulässig, oder verfügen sie über eine zu hohe Motorleistung, können sie rechtlich als Kleinkrafträder eingestuft werden. Dann gelten entsprechende Anforderungen an Zulassung, Versicherung und Fahrerlaubnis.
Die Kontrollen werden in regelmäßigen Abständen fortgesetzt.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
» Weitere Polizeimeldungen aus Nordrhein-Westfalen
Auch aus Nordrhein-Westfalen:
Mehr Polizeimeldungen: