Im Landkreis Göppingen hat sich die Zahl der Unfälle mit E-Scootern deutlich erhöht. Die Polizei registrierte 2025 insgesamt 43 solcher Unfälle — das ist ein Anstieg um etwa 126 Prozent gegenüber 2024. Bei 35 Unfällen mit Personenschaden wurden drei Menschen schwer und 34 leicht verletzt. Acht weitere Unfälle endeten mit Sachschaden.
Vor diesem Hintergrund führte die Polizei Eislingen am Donnerstag, 1. Oktober, von 16 Uhr bis 17.30 Uhr gezielte Verkehrskontrollen in der Eislinger Innenstadt durch, besonders auf dem Schloßplatz. Anlass war ein sogenanntes „E-Roller Rideout“, zu dem etwa 80 Personen mit rund 40 E-Scootern und etwa 20 Fahrrädern kamen. Im Bereich einer Schule wurden 23 Personen und 13 E-Scooter kontrolliert. Die Polizei stellte neun Verstöße fest: vier Fahrten ohne gültigen Versicherungsschutz, vier Fälle, in denen der Besitzer das Fahren ohne Pflichtversicherung zuließ, sowie eine Urkundenfälschung.
Am Samstag, 3. Oktober, war dieselbe Person erneut zu einem Rideout in Salach aufgerufen. Die Polizei Eislingen war zwischen 16.30 Uhr und 18.30 Uhr vor Ort. Kurz nach 17 Uhr stellten die Beamten rund 30 E-Scooter-Fahrende zwischen Salach und Eislingen fest. Die meisten waren zwischen 14 und 16 Jahren alt und wurden in der Salacher Straße in Eislingen kontrolliert. Zwei der Fahrenden hatten während der Fahrt telefoniert. An diesem Tag gab es nur Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten.
Polizeihauptkommissar Dominik Kocur vom Polizeirevier Eislingen sagte zur Bilanz: „Die deutliche Zunahme der Unfallzahlen zeigt, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. E-Scooter-Fahrende sind bei einem Zusammenstoß oder Sturz weitgehend ungeschützt und tragen deshalb ein besonders hohes Verletzungsrisiko.“ Der Leiter des Polizeireviers, Erster Polizeihauptkommissar Gajo, ergänzte, dass die Polizei nicht regelkonforme Fahrzeuge konsequent aus dem Verkehr ziehen wird und die Fahrer zur Verantwortung zieht. Besonders auffallend sei der hohe Anteil an technisch veränderten E-Scootern. Die Polizei prüft zudem, die entstandenen Einsatzkosten bei den Verursachern einzuziehen.
Das sind die wichtigsten Regeln für E-Scooter
Für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen gelten folgende Vorschriften: Es ist kein Führerschein erforderlich, das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. E-Scooter müssen versichert sein — eine gültige Versicherungsplakette ist Pflicht. Das Fahrzeug benötigt eine Betriebserlaubnis. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Kilometer pro Stunde. Genutzt werden darf auf Radwegen, ersatzweise auf der Fahrbahn. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, sofern sie nicht ausdrücklich freigegeben sind. Es darf keine weitere Person mitgenommen werden. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten. Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden — mit funktionierenden Bremsen, Beleuchtung und Klingel.
Die Polizei empfiehlt zusätzlich das Tragen eines Fahrradhelms. Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht, aber ein Helm kann bei einem Sturz das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich verringern.
Die Polizei wird künftig weiterhin gezielte Kontrollen durchführen. Neben der konsequenten Verfolgung von Verkehrsverstößen setzt sie auf Aufklärung, um die Zahl der Unfälle nachhaltig zu senken.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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