An einer Schule in Eutin ist am Freitagmittag (30.10.2026) eine Schreckschusswaffe sichergestellt worden. Ein 18-jähriger Schüler soll die Waffe auf dem Schulgelände bei sich getragen haben. Die Polizei rückte daraufhin mit mehreren Streifenwagen an.
Gegen 11:40 Uhr erhielt die Polizei einen Hinweis auf eine mögliche Gefahrenlage. Ein Schüler sollte eine Schusswaffe bei sich führen. Zum Zeitpunkt des Einsatzes befand sich der Jugendliche in der nahegelegenen Sporthalle beim Schulsport.
Die Beamten betraten die Sporthalle mit entsprechenden Schutzmaßnahmen: Sie trugen schwere Schutzwesten und hatten ballistische Schilde dabei. Mit Hilfe von Lehrkräften konnten sie den 18-jährigen deutschen Schüler identifizieren und antreffen. Der Jugendliche verhielt sich gegenüber den Polizisten kooperativ.
In einer Umkleidekabine fanden die Beamten schließlich die Schreckschusswaffe und stellten sie sicher. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde die Waffe zu keinem Zeitpunkt gegen Personen eingesetzt. Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass der Schüler beabsichtigte, andere Personen zu bedrohen oder zu verletzen. Niemand wurde verletzt.
Der 18-Jährige wurde zur Polizeistation Eutin gebracht. Die Polizei ermittelt nun, warum er die Waffe mitführte. Es besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Die Polizei betont, dass das Mitführen von Waffen oder täuschend echt wirkenden Anscheinswaffen erhebliche Gefahrenlagen auslösen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Verdächtige Beobachtungen sollten unverzüglich Lehrkräften oder der Polizei mitgeteilt werden.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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