Polizei stoppt Dutzende E-Scooter-Fahrer: Versicherungen abgelaufen, Kinder zu jung, Roller getunt

(Symbolbild)

Die Polizei in den Kreisen Pinneberg und Segeberg hat am Wochenende zahlreiche Verkehrsverstöße mit E-Scootern geahndet. Im Mittelpunkt standen abgelaufene Versicherungen, fehlende Fahrerlaubnisse und zu junge Fahrerinnen und Fahrer. Die Beamten ermittelten gegen mehrere Personen und sicherten manch einen Roller.

Kreis Pinneberg

In Halstenbek touchierte am Sonntagmittag ein 13-Jähriger aus Hamburg mit seinem E-Scooter einen Pkw vor einer Waschstraße im Gewerbering und fuhr weg. Sein Vater hatte ihm den Roller gegeben, obwohl dieser erst ab 14 Jahren erlaubt ist.

In Pinneberg hielten Polizeibeamte am Freitagmorgen gegen 08:00 Uhr einen 20-jährigen Pinneberger an. Sein Versicherungskennzeichen war abgelaufen – aus dem Jahr 2024. Der Mann gab an, den Roller damit gekauft zu haben und sich keine weiteren Gedanken gemacht zu haben.

Am frühen Sonntagnachmittag stoppten Beamte einen 20-Jährigen aus Prisdorf in der Straße An der Mühlenau. Sein Versicherungskennzeichen war ebenfalls abgelaufen. Er hatte den Scooter zum Geburtstag bekommen und wunderte sich schon über die verschiedenen Farben der Versicherungsplaketten. Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

In Barmstedt kontrollierte die Polizei am Freitagabend einen 17-Jährigen auf einem Kleinkraftrad. Sein Versicherungskennzeichen war abgelaufen und nicht für das Fahrzeug registriert. Einen Führerschein hatte er ebenfalls nicht.

In Quickborn passierte der Polizei am Sonntag kurz nach 23:00 Uhr ein besonders schwerer Fall. Eine 14-Jährige ignorierte auf der Torfstraße die Aufforderung anzuhalten und fuhr mit ihrem E-Scooter weiter. Sie war mit deutlich mehr als den erlaubten 20 km/h auf dem Gehweg unterwegs, ohne Licht. Beim Alkoholtest pustete sie 1,35 Promille. Zudem war der Roller auf 45 km/h getunt – ab dieser Geschwindigkeit braucht man eine Fahrerlaubnis, die sie nicht hat. Gegen die Quickbornerin wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

In Schenefeld stoppte eine Streife am Freitag um kurz vor 18:00 Uhr einen 39-Jährigen in der Straße Borgfelde. Er fuhr mit seinem E-Scooter auf dem Gehweg und hatte kein Versicherungskennzeichen angebracht. Der Mann erklärte, das Fahrzeug gerade erst gekauft zu haben und von der Versicherungspflicht nichts gewusst zu haben. Auch gegen ihn wird ein Strafverfahren eingeleitet.

In Wedel ereigneten sich zwei Vorfälle. Um 18:32 Uhr am Sonntag wollten Beamte einen E-Scooter anhalten, der unzulässig auf dem Gehweg in der Rissener Straße fuhr. Der 15-jährige Hamburger floh zunächst mit dem Roller vor dem Streifenwagen und versuchte dann zu Fuß zu fliehen. Sein E-Scooter hatte kein Versicherungskennzeichen und zeigte eine Maximalgeschwindigkeit von 89 km/h an. Die Beamten stellten den Roller sicher und übergaben den Jugendlichen seinen Eltern. Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen Verbotenem Kraftfahrzeugrennens, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Am selben Sonntagabend gegen 20:45 Uhr stürzte ein 14-Jähriger aus Wedel im Moorweg mit seinem E-Scooter. Die Fahrbahn war nass vom Regen, und er wollte sich gerade eine Kapuze aufziehen. Der Teenager erlitt schwere Verletzungen. Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus.

Kreis Segeberg

In Norderstedt bemerkte die Polizei am Freitagmorgen um kurz vor 09:00 Uhr einen E-Scooter in der Ulzburger Straße, der deutlich schneller als die erlaubten 20 km/h fuhr. Als die Beamten mit dem Streifenwagen nebenher fuhren, zeigte deren Tacho 50 km/h. Der 22-Jährige floh, stürzte aber über einen Bordstein. Er hatte den Roller erst wenige Tage zuvor gebraucht gekauft und besitzt keinen Führerschein. Das grüne Versicherungskennzeichen hatte er mit schwarzer Farbe übermalt. Gegen ihn wird ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet.

Am selben Freitag um 13:19 Uhr stoppte eine andere Streife einen 50-Jährigen aus Norderstedt, dessen E-Scooter ein gültiges grünes Versicherungskennzeichen aus 2025 hatte.

Am Samstagabend um 19:20 Uhr hielten Beamte einen 13-Jährigen in der Europaallee an, dessen E-Scooter keine Versicherungsplakette hatte. Sie übergaben ihn seinen Eltern.

In Henstedt-Ulzburg entdeckten Polizeibeamten am Freitagmorgen um 07:35 Uhr während der Schulwegsicherung zwei Mädchen im Alter von 8 und 14 Jahren auf E-Scootern in der Beckersbergstraße. Die Achtjährige erklärte, es handele sich um einen Kinder-Roller, der 16 km/h fahren soll und im Elektrofachmarkt gekauft wurde. Die Verkäufer hätten nicht erwähnt, dass dieser nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Sogenannte Kinderroller sind tatsächlich im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig und dürfen nur auf Privatgelände wie Grundstücken genutzt werden.

Auf einem Parkplatz in der Gutenbergstraße stürzte kurz nach 20:00 Uhr ein 13-Jähriger aus Kaltenkirchen mit seinem E-Scooter und verletzte sich leicht. Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus.

In Kaltenkirchen sprach ein Zeuge am Freitag um 18:34 Uhr die Polizei über einen Jungen auf einem E-Scooter in der Süderstraße an. Der Tacho des Rollers zeigte bis zu 58 km/h, ein Versicherungskennzeichen war nicht vorhanden. Die Beamten übergaben den 13-Jährigen seinen Eltern.

In Trappenkamp passierte am Samstagmittag ein E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen einen Streifenwagen in der Gablonzer Straße. Der 23-jährige Fahrer erklärte, den Roller gerade erst gekauft zu haben und sich keine Gedanken über die Versicherungspflicht gemacht zu haben. Danach schob er sein Gefährt nach Hause.

Dramatischer Anstieg der E-Scooter-Unfälle

Die Polizei weist auf einen besorgniserregenden Trend hin: Die Zahl der Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr ist stark gestiegen. 2020 zählte die Polizei Schleswig-Holstein landesweit noch 92 Verkehrsunfälle mit E-Scootern, 2025 waren es bereits 930. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen.

Am meisten gefährdet sind derzeit 18- bis unter 35-Jährige. Allerdings zeichnet sich ein Trend zu noch jüngeren Fahrerinnen und Fahrern ab.

Was Eltern und Käufer wissen sollten

Die Polizei mahnt Eltern, sich mit ihren Kindern vor der Nutzung über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden. Beim Kauf ist zwingend auf die Straßenzulassung zu achten – besonders im Onlinehandel werden regelmäßig Fahrzeuge ohne Zulassung angeboten. Sogenannte Kinder-Scooter sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und dürfen nur auf Privatgelände wie Grundstücken genutzt werden.

Entscheidend ist auch das Versicherungskennzeichen. Das Versicherungsjahr läuft jedes Jahr vom 1. März bis zum 28. Februar des nächsten Jahres. Anders als bei Autos verlängern sich Versicherungen für E-Scooter nicht automatisch – Halter müssen jedes Jahr eine neue Plakette besorgen und anbringen. Wer damit fährt, dass sein Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, begeht eine Straftat.

Die Polizei empfiehlt dringend, beim Fahren einen Schutzhelm zu tragen. Helme können Leben retten und vor schweren Verletzungen schützen. Auch Schutzkleidung kann Hautverletzungen verhindern. Fahr- und Sicherheitstrainings bereiten Fahrerinnen und Fahrer auf Ausnahmesituationen vor.

Die Landespolizei Schleswig-Holstein stellt einen Flyer mit wichtigen Regeln und Hinweisen zum Thema E-Scooter zur Verfügung: E-Scooter Flyer der Landespolizei Schleswig-Holstein

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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