Am Montag, dem 14. September 2026, kontrollierte die Polizei zwei 13-jährige Jungen in der Jahnstraße in Schifferstadt, die jeweils auf einem E-Scooter unterwegs waren. Grund für die Verkehrskontrolle war ein fehlender Versicherungsaufkleber an einem der Geräte.
Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass für einen E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz vorhanden war. Zusätzlich gab es Hinweise darauf, dass an dem Gerät technische Veränderungen vorgenommen worden waren, um die Geschwindigkeit zu erhöhen.
Die Eltern beider Jungen wurden verständigt und holten die E-Scooter ab.
Die Polizei nutzt den Vorfall, um auf die Regeln zur E-Scooter-Nutzung hinzuweisen: Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein – ein Führerschein ist nicht nötig. E-Scooter dürfen bauartbedingt maximal 20 Stundenkilometer schnell fahren. Eine gültige Betriebserlaubnis, Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht. Die Geräte sind nur für eine Person ausgelegt; Mitnahmen sind verboten. Auf Wegen müssen Radwege, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen genutzt werden, sonst gehört der E-Scooter auf die Straße – Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Während der Fahrt darf kein Smartphone benutzt werden. Für Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer, und Fahren unter Drogeneinfluss ist verboten.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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