Die Polizeiinspektion Diepholz veröffentlicht drei Meldungen aus dem Bereich Sulingen, Barver und Diepholz.
Gestohlenes Fahrrad in Sulingen
Die Polizei Sulingen sucht den Eigentümer eines Fahrrads, das an einem bislang unbekannten Ort, möglicherweise in der Nähe von Freistatt, gestohlen wurde. Das Fahrrad wurde in der vergangenen Woche sichergestellt. Hinweise zum Eigentümer nimmt die Polizei Sulingen unter der Telefonnummer 04271 9490 entgegen.
Einbruch in Tankstelle in Barver
Ein Täter brach am Montag zwischen 6:45 Uhr und 7:00 Uhr in eine Tankstelle in der Sulinger Straße in Barver ein. Eine Zeugin bemerkte ihn und der Mann flüchtete daraufhin mit einem dunklen Fahrrad mit grauem Fahrradanhänger in unbekannte Richtung. Ob etwas entwendet wurde, ist noch nicht bekannt.
Der Flüchtige wird beschrieben als etwa 40 bis 50 Jahre alt und circa 180 bis 185 Zentimeter groß. Er trug eine schwarze Jacke oder einen schwarzen Hoodie, eine dunkelblaue Jeans und eine schwarze Baseballkappe.
Die Polizei Diepholz sucht Zeugen, die im genannten Zeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben oder sonstige Hinweise zum Tatablauf geben können. Sie erreichen die Polizei unter der Telefonnummer 05441 9710.
Vater sichert Kind nach zweiter Kontrolle
Am 31. August 2026 gegen 17:30 Uhr hielt die Polizei in Diepholz einen 25-jährigen Autofahrer in der Straße Auf dem Esch an. Grund war, dass sein dreijähriges Kind während der Fahrt ungesichert auf dem Schoß der Mutter auf dem Beifahrersitz saß. Die Polizisten verwarnten den Mann und forderten ihn ausdrücklich auf, das Kind ordnungsgemäß zu sichern.
Trotz dieser Aufforderung setzte der 25-Jährige seine Fahrt fort – das Kind blieb ungesichert im Auto. Die Polizisten stoppten ihn daraufhin unmittelbar erneut. Nach einem weiteren Gespräch sicherte der Vater sein Kind schließlich ordnungsgemäß und konnte dann weiterfahren.
Gegen den 25-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ihn erwarten ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.
Die Polizei weist darauf hin, dass Kinder während der Fahrt stets entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und ihrem Alter, ihrer Größe und ihrem Gewicht angemessen gesichert werden müssen. Kinder gehören grundsätzlich in einen geeigneten Kindersitz und sollten niemals auf dem Schoß einer anderen Person mitfahren. Bereits kurze Fahrten bergen bei einem Unfall ein erhebliches Verletzungsrisiko.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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