Die Polizei Hamm warnt vor den Risiken beim Gebrauchtwagenkauf von Privatpersonen. Ein aktueller Fall zeigt, wie raffiniert Betrüger vorgehen und worauf Käufer achten müssen.
Am Montag, 2. März, erwarb ein 54-jähriger Mann aus Hamm über eine Autoverkaufsplattform einen VW Golf von einer Privatperson. Unmittelbar nach dem Kauf bemerkte er, dass der Verkäufer den Fahrzeugschein heimlich wieder eingesteckt hatte. Daraufhin wandte sich der Mann an die Polizeiwache in Bockum-Hövel.
Bei der Überprüfung des Kaufs deckte die Polizei ein Betrugssystem auf: Der Kaufvertrag war mit gefälschten Personalien erstellt worden – Daten, die von einem kürzlich begangenen Wohnungseinbruch stammten. Der Fahrzeugbrief stand zur Fahndung aus. Das Auto war mit falschen Kennzeichen ausgestattet, die nicht ausgestellt waren und nicht zum Fahrzeug gehörten. Hinzu kam: Der Wagen selbst war von einer Autovermietung entwendet worden. Das Fahrzeug war für einen fünfstelligen Betrag verkauft worden. Die Polizei beschlagnahmte sowohl das Auto als auch den Fahrzeugbrief.
So schützen Sie sich beim Autokauf
Käuferinnen und Käufer sollten vor dem Erwerb immer alle relevanten Unterlagen im Original vorlegen lassen. Dazu gehören der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Die Angaben in den Papieren – insbesondere die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) – müssen mit dem Fahrzeug übereinstimmen. Auch die Personalausweisdokumente des Verkäufers sollten sorgfältig überprüft werden.
In einigen Fällen werden Fahrzeugpapiere manipuliert oder gefälscht, um eine legale Herkunft vorzutäuschen. Täter erlangen in Einzelfällen originale Blankodokumente durch Einbrüche in Zulassungsstellen und füllen diese mit den Daten gestohlener Fahrzeuge aus. Selbst bei übereinstimmenden Fahrgestellnummern ist ein Betrug nicht immer sofort erkennbar. Häufig wird der Diebstahl erst bei der Ummeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle entdeckt.
Um wirklich sicherzugehen, sollten potenzielle Käufer sich im Vorfeld persönlich bei der Polizei vorstellen. Dort wird die Fahrzeugidentifikationsnummer überprüft und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Weitere Informationen zum sicheren Autokauf finden sich auf der Website der Polizei unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicherer-autokauf/betrug-beim-autokauf
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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