Die Polizei Gelsenkirchen hat gegen 19 Beschuldigte ermittelt, die nicht in Verbindung zueinanderstehen. Auf Antrag der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) bei der Staatsanwaltschaft Köln sowie der Staatsanwaltschaft Essen hatte ein Ermittlungsrichter Durchsuchungsbefehle erlassen.
Bei den Durchsuchungen sicherten zahlreiche Kriminalpolizisten über 100 Datenträger als Beweismittel. Ein spezialisierter Spürhund half dabei, versteckte Speichermedien zu finden. Die Auswertung dieser Datenträger läuft noch.
Der Großteil der 19 Verfahren richtet sich gegen den Verdacht der Verbreitung, des Besitzes oder des Verschaffens von Kinderpornografie. In einem Fall ermittelt die Polizei wegen des Verdachts des sogenannten Cybergroomings – eine Form der sexuellen Belästigung von Kindern im Internet. Daneben wurden zwei weitere Strafverfahren eingeleitet: eines wegen Steuerhehlerei und eines wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
So schützen Sie Ihr Kind
Die Polizei rät Eltern, mit ihren Kindern offen über Grenzen und Hilfe zu sprechen. Ermutigen Sie Ihr Kind, seine Grenzen zu zeigen und sich Hilfe zu holen, wenn etwas unangenehm wird. Wirken Sie darauf hin, dass Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll mit ihren Fotos und Videos umgehen und nicht alles in sozialen Medien posten. Posten Sie selbst keine Fotos Ihrer Kinder in peinlichen, unangenehmen oder unangemessenen Situationen. Zeigen Sie im Alltag, dass Sie für Ihr Kind da sind – so wird es auch im Notfall zu Ihnen kommen. Weitere Informationen und Hilfsangebote finden Sie im Präventionsportal der Polizei Nordrhein-Westfalen unter https://praevention.polizei.nrw/missbrauch/kinder-und-jugendpornographie/praevention
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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