Ein Hund ist am Abend des 10. Oktober 2026 bei einer Polizeikontrolle in der Pfalz durch einen Schuss eines Polizeibeamten ums Leben gekommen. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz hat unmittelbar nach dem Vorfall Ermittlungen eingeleitet, die von einer neutralen internen Dienststelle geführt werden.
Die Polizei wurde gegen 20:20 Uhr alarmiert, weil ein stark alkoholisierter Mann in einer Gaststätte in der Kallstadter Straße einen Mitarbeiter mit einer Schusswaffe bedroht haben soll. Der Mann verließ die Gaststätte zu Fuß, bevor die Polizei eintraf. Er soll einen kleinen Hund mitgeführt haben.
Gegen 20:40 Uhr wollten zwei Polizeibeamte den 36-Jährigen mit seinem Hund auf einem unbeleuchteten Parkplatz in der Batschkastraße als möglichen Tatverdächtigen kontrollieren. Da die Beamten nach einem bewaffneten Mann fahndeten, sollte der 36-Jährige aus Sicherheitsgründen unter Vorhalt der Dienstwaffe kontrolliert werden. Bereits zu Beginn der Kontrolle wurde der Schuss abgegeben und traf den Hund.
Bei der anschließenden Kontrolle und Fesselung wehrte sich der Hundehalter. Dabei wurden er und die beiden Polizeibeamten leicht verletzt. Ein Beamter sicherte den Hundehalter am Boden, der andere versuchte mit Mullbinden, die blutende Schusswunde des Hundes zu stoppen.
Weitere Polizeikräfte trafen am Einsatzort ein. Der Hundehalter konnte gegen 20:55 Uhr aufstehen. Gegen 21 Uhr lehnte er eine Untersuchung durch den Rettungsdienst ab. Um 21:15 Uhr traf die alarmierte Tierrettung ein und brachte den Hund in eine Tierklinik, wo er starb.
Im Laufe der Ermittlungen konnte der Hundehalter zeitnah als Tatverdächtiger der Bedrohung ausgeschlossen werden. Er wurde gegen 21:45 Uhr entlassen.
Gegen die beiden eingesetzten Polizeibeamten wird wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Gegen den Beamten, der den Schuss abgegeben hat, wird darüber hinaus wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz ermittelt. Der 36-jährige Hundehalter lässt sich anwaltschaftlich vertreten und äußert sich derzeit nicht zur Sache. Das Gleiche gilt für die beiden Polizeibeamten.
Der Polizeibeamte, der den Schuss abgegeben hat, verrichtet derzeit keinen Außendienst. Er soll ein individuelles Schieß- und Einsatztraining absolvieren.
Das Polizeipräsidium räumte einen Fehler bei der Berichterstattung ein: In einem Pressebericht vom 11. Oktober 2026 wurde der 36-Jährige fälschlicherweise als Tatverdächtiger der vorherigen Bedrohung mit Schusswaffe bezeichnet. Ein interner Übermittlungsfehler sei dafür verantwortlich gewesen. Die Meldung wurde korrigiert. Das Präsidium kündigte an, die internen Abläufe zur Veröffentlichung von Pressemeldungen zu überprüfen.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) zur Prüfung vorgelegt. Bei festgestelltem Fehlverhalten werden neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft.
Das Polizeipräsidium und der betroffene Polizeibeamte sprachen ihr Bedauern über den Tod des Hundes und die Folgen für den Hundehalter aus.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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