Ein Beamter des Polizeireviers Kappeln hat am Dienstagmorgen, 8. September 2026, privat mit seinem Auto in Sterup einen Motorroller beobachtet, der ungewöhnlich schnell unterwegs war. Der Fahrer sollte mit maximal 45 km/h fahren dürfen – das Versicherungskennzeichen deutete darauf hin. Doch bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h vergrößerte sich der Abstand zwischen dem Roller und dem Polizeiwagen deutlich.
Der Beamte folgte dem Zweirad durch Sterup und weiter in Richtung Steinbergkirche. Zwischen Westerholm und Steinbergkirche gelang es ihm schließlich, den Rollerfahrer zum Anhalten zu bringen. Bei der Verkehrskontrolle zeigte sich schnell: Der 17-jährige Fahrer besaß nur eine Mofa-Prüfbescheinigung. Mit dieser hätte er maximal 25 km/h fahren dürfen – nicht 80.
Ein weiteres Problem: Der Roller trug ein veraltetes Versicherungskennzeichen. Das aktuelle Kennzeichen hatte der Fahrer im Helmfach des Zweirads mitgeführt, weiß aber nicht, warum er es nicht angebracht hatte. Der Polizist forderte Unterstützung an, um das Kleinkraftrad auf einem Rollenprüfstand zu testen. Das Ergebnis war bemerkenswert: Das Motorrad erreichte etwa 100 km/h – es war offenbar getunt worden.
Für den 17-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch gegen die 45-jährige Halterin des Rollers wird ermittelt – wegen des Zulassens der Fahrt.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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