Poolwasser richtig entsorgen – so vermeiden Sie Umweltschäden und Strafen

(Symbolbild)

Mit dem Oktober endet für viele private Poolbesitzer die Badesaison. Doch beim Ablassen des Poolwassers ist Vorsicht geboten: Einfach auszuleeren ist nicht nur unzulässig, sondern kann zu Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit erheblichen Sanktionen führen – und vor allem zu massiven Umweltschäden.

Poolwasser gilt rechtlich als Abwasser und darf daher nur nach den geltenden Vorschriften entsorgt werden. Neben Chlor enthält es häufig auch andere schädliche Chemikalien wie Desinfektionsmittel oder Biozide, die Gewässer und die darin lebenden Organismen belasten können.

Die Polizei rät dringend davon ab, das Wasser ungeprüft in einen Gully zu leiten. Es ist oft nicht erkennbar, ob dieser in die Kanalisation und damit in eine Kläranlage oder direkt in ein Gewässer führt, in dem Tiere und Pflanzen leben. Eine gute Alternative kann unter bestimmten Voraussetzungen die Entsorgung über die Toilette sein. Größere Wassermengen müssen zudem häufig vorab beim zuständigen Abwasserentsorger angemeldet werden.

Da die Regelungen regional unterschiedlich ausfallen, empfiehlt die Polizei, sich im Zweifel bei der zuständigen Behörde zu informieren, wie die korrekte Entsorgung vor Ort erfolgt. Der Fachdienst Gewerbe/Umwelt des Polizeipräsidiums Freiburg hilft bei Fragen weiter: Telefon 0761 216892-0.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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