Im Streit um das fehlerhafte Tabaksteuergesetz sieht der Passauer Rechtsprofessor Kai von Lewinski keine Möglichkeit für eine einfache Berichtigung durch das Bundesfinanzministerium ohne erneute Beteiligung des Bundestags. Stattdessen muss nach seiner Einschätzung das Parlament ein neues Gesetz beschließen, um die Fehler zu korrigieren.
„Das jetzige Tabaksteueränderungsgesetz ist so wohl politisch nicht gewesen. Es ist aber zunächst einmal gültig in der Gestalt, in der es beschlossen worden ist“, sagte von Lewinski der „Bild am Sonntag“.
Der Professor erklärte auf der Plattform LinkedIn, dass für eine Berichtigung nicht nur offensichtlich sein müsse, dass etwas falsch ist. Es müsste vielmehr auch eindeutig sein, wie die korrekte Fassung lauten sollte. An dieser Eindeutigkeit bestehe Zweifel. Wenn tatsächlich das gesamte Gesetz erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, stellt sich die Frage, warum der Gesetzestext Übergangsregelungen für 2026 enthält.
Mehrere Wege zur Lösung des Konflikts sind nach Ansicht von Lewinski möglich: Andere Verfassungsorgane wie Fraktionen oder einzelne Abgeordnete könnten über ein Organstreitverfahren vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Auch die Tabakindustrie oder Raucher könnten Verfassungsbeschwerde einlegen. „Der saubere Weg ist ein Reparaturgesetz – einen dreckigen Aschenbecher leert man ja auch aus“, sagte der Rechtsprofessor.
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Autor: dts Nachrichtenagentur