Rheinisch-Bergischer Kreis: Polizei ahndet Verstöße in Fußgängerzonen

(Symbolbild)

Im Rheinisch-Bergischen Kreis hat der Verkehrsdienst der Polizei verstärkte Kontrollen durchgeführt. Anlass waren die europaweit stattfindenden „ROADPOL Safety Days“, die sich dem Schutz von Fußgängern widmen. Bei kreisweiten Kontrollen verwies die Polizei 19 Fahrrad-, Pedelec- und E-Scooter-Fahrer der Fußgängerzonen. Alle waren mit ihren Gefährten dort unterwegs, obwohl dies verboten ist.

Besonders bemerkenswert war der Fall eines E-Scooter-Fahrers, der unter Heroin-Einfluss unterwegs war. Sein Roller war zudem präpariert worden und konnte deshalb schneller als die erlaubten 20 Stundenkilometer fahren. Die Polizei ließ dem Mann eine Blutprobe abnehmen. Gegen ihn wird nun ermittelt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Fahrens unter Drogeneinfluss.

Ein zweiter E-Scooter-Fahrer war alkoholisiert. Auch bei ihm nahm die Polizei eine Blutprobe ab und leitete ein Strafverfahren ein.

Die Polizei erinnert an die wichtigsten Regeln für E-Scooter-Nutzer: Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Wie beim Autofahren gelten strenge Promillegrenzen. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen keinen Mitfahrer mitnehmen. Ein Mobiltelefon darf während der Fahrt nicht benutzt werden. Die Polizei rät dringend zum Tragen eines Helms, um schwere Kopfverletzungen bei einem Sturz zu vermeiden.

Die Sicherheit im Straßenverkehr ist nicht allein Aufgabe der Polizei: Jeder Verkehrsteilnehmende trägt Verantwortung dafür, dass niemand verletzt oder getötet wird.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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