Die Polizei des Rheinisch-Bergischen Kreises weist darauf hin, dass E-Scooter Kraftfahrzeuge sind und klare Verkehrsregeln für ihre Nutzung gelten. Ein besonders wichtiger Punkt: E-Scooter dürfen grundsätzlich nicht auf Gehwegen fahren. Wer auf dem Gehweg unterwegs sein möchte, muss den E-Scooter schieben.
Auch Fußgängerzonen sind tabu, es sei denn, Verkehrszeichen erlauben die Nutzung ausdrücklich. E-Scooter-Fahrende müssen stattdessen vorhandene Radwege, Radfahrstreifen oder die Fahrbahn benutzen und die vorgeschriebene Fahrtrichtung einhalten. Fahren entgegen der Fahrtrichtung kann zu gefährlichen Begegnungssituationen führen, besonders an Kreuzungen, Einmündungen und beim Abbiegen.
Verkehrssicherheit entsteht durch gegenseitige Rücksichtnahme. E-Scooter-Fahrende sollten ihre Geschwindigkeit stets an die Verkehrssituation anpassen und ausreichend Abstand halten. Alle Verkehrsteilnehmenden sollten aufeinander achten und besonders gefährdete Personen wie Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität berücksichtigen.
Für E-Scooter-Fahrende gelten die gleichen Regeln wie beim Führen anderer Kraftfahrzeuge: Alkohol und berauschende Mittel sind verboten, die Nutzung eines Mobiltelefons ist nicht erlaubt. Eine Fahrerlaubnis ist für zulässige E-Scooter nicht erforderlich, sie dürfen im öffentlichen Verkehrsraum jedoch erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.
Manipulationen am E-Scooter — etwa zur Geschwindigkeitssteigerung — sind verboten und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Solche Fahrzeuge werden von der Polizei konsequent aus dem Verkehr gezogen. Die Polizei des Rheinisch-Bergischen Kreises wird E-Scooter auch weiterhin verstärkt kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden.
Was beim E-Scooter-Fahren erlaubt und verboten ist
E-Scooter gehören nicht auf den Gehweg. Wer den E-Scooter dort benutzen möchte, wo dies nicht erlaubt ist, muss ihn schieben. Die vorgeschriebene Fahrtrichtung ist einzuhalten. Die Nutzung eines Mobiltelefons ist nicht erlaubt. Auf andere Verkehrsteilnehmende ist Rücksicht zu nehmen, und Geschwindigkeit sowie Fahrweise müssen an die jeweilige Verkehrssituation angepasst werden. Alkohol und berauschende Mittel sind ausgeschlossen. Manipulationen, die die Betriebserlaubnis beeinträchtigen, führen dazu, dass die Polizei die Fahrzeuge aus dem Verkehr zieht.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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