Rottweil: Polizei ahndet 24 Verstöße in der Fußgängerzone

(Symbolbild)

In Rottweil hat die Polizei am Freitag, 4. September 2026, Zweiradkontrollen in der Fußgängerzone durchgeführt und zahlreiche Verstöße geahndet. Zwischen 9:15 und 11:00 Uhr kontrollierten Beamte des Polizeireviers Rottweil den Verkehr im Fußgängerbereich der Hauptstraße.

Die Polizistinnen und Polizisten stellten insgesamt 20 Personen mit dem Fahrrad und vier Personen mit dem E-Scooter fest, die mit ihren Zweirädern unerlaubt in der Fußgängerzone unterwegs waren. Den 20 Radfahrern und drei E-Scooter-Fahrern stellten die Beamten insgesamt 23 gebührenpflichtige Verwarnungen zu je 25 Euro aus. Gegen einen E-Scooter-Fahrer leiteten die Polizisten zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Die Polizei weist darauf hin, dass weder Fahrräder noch E-Scooter auf Gehwegen oder in der Fußgängerzone fahren dürfen. Stattdessen sollten Radfahrende, wenn vorhanden, den Radweg benutzen oder ansonsten die Straße nutzen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger immer Vorrang, weshalb die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden muss.

Die Polizei kündigt an, dass sie künftig sowohl angekündigte als auch überraschende Verkehrskontrollen durchführen wird, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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