Am Montagnachmittag haben Polizeibeamte des Polizeireviers Rottweil gezielt Zweiradfahrer kontrolliert. Bei den mobilen Verkehrskontrollen wurden etwa zehn Fahrräder, E-Scooter und Motorräder überprüft, wobei mehrere Verstöße zutage kamen.
Bei einem 15-Jährigen fanden die Beamten an seinem Kleinkraftrad der Marke Simson mehrere technische Mängel. Zudem besteht der Verdacht, dass das Fahrzeug schneller als zulässig fährt und der Jugendliche deshalb ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war. Die Ermittlungen laufen noch.
Ein E-Scooter-Fahrer nutzte während der Fahrt sein Mobiltelefon und muss mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Zwei weitere E-Scooter-Fahrer wurden verwarnt, weil sie mit ihren elektrischen Tretrollern auf dem Gehweg fuhren. Eine zusätzliche Verwarnung wurde wegen eines Verstoßes bei der Personenbeförderung erteilt.
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter nicht auf Gehwegen fahren dürfen. Stattdessen sollten – falls vorhanden – Radwege genutzt werden, ansonsten die Straße. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang, weshalb die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden muss. Das Befahren von Fußgängerzonen ist nicht erlaubt.
Für E-Scooter gelten folgende Regelungen: Mindestalter 14 Jahre, maximale Geschwindigkeit 20 km/h, Versicherung und Kennzeichen erforderlich, Fahren zu zweit verboten. Bei Handynutzung drohen 100 Euro Bußgeld plus ein Punkt. Die üblichen Promille-Grenzen für Kraftfahrzeuge gelten auch hier. Unter 21 Jahren oder in der Probezeit ist null Promille erlaubt.
Das Polizeirevier Rottweil wird auch künftig angekündigte und unangemeldete Verkehrskontrollen durchführen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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