Am Freitag, 4. September 2026, haben Beamte des Polizeireviers Rottweil zwischen 9.15 und 11.00 Uhr Zweiradkontrollen in der Fußgängerzone durchgeführt. Im Fußgängerbereich der Hauptstraße stellten sie insgesamt 24 Verstöße fest: 20 Personen fuhren mit dem Fahrrad und vier Personen mit dem E-Scooter unerlaubt in der Fußgängerzone.
Die Polizisten sprachen 23 mündliche Verwarnungen aus. Gegen einen E-Scooter-Fahrer leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Die Polizei weist darauf hin, dass sowohl Fahrräder als auch E-Scooter weder auf Gehwegen noch in der Fußgängerzone fahren dürfen. Stattdessen sollten Radfahrer den Radweg nutzen oder — wenn dieser nicht vorhanden ist — die Straße. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger immer Vorrang, weshalb die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden sollte.
Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, kündigte die Polizei an, auch weiterhin angekündigte und unangekündigte Verkehrskontrollen durchzuführen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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