Rumäne am Stuttgarter Flughafen wegen Haftbefehl festgenommen – 3200 Euro Geldstrafe bezahlt

(Symbolbild)

Ein 34-jähriger rumänischer Staatsangehöriger ist am Stuttgarter Flughafen von Bundespolizisten festgenommen worden, als er mit einem Flug nach Bukarest ausreisen wollte. Die Festnahme erfolgte am 10. April 2026 aufgrund von PNR-Daten.

Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Urkundenfälschung vor. Nach der Mitnahme in die Diensträumlichkeiten der Bundespolizei konnte der Rumäne die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro bezahlen und anschließend seinen geplanten Flug nach Bukarest antreten.

Die Ermittler waren durch die Überprüfung sogenannter PNR-Daten (Passenger Name Records) auf den gesuchten Mann aufmerksam geworden. Diese Passagierdaten fallen bei der Buchung einer Reise an und umfassen unter anderem Namen des Reisenden oder das Abflugdatum.

Bereits seit 2017 müssen Fluggesellschaften für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge diese Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt übermitteln. Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Informationen zur Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen wie Einreiseverweigerungen oder Festnahmen übermittelt.