Zwischen Freitag, 7. August, und Montag, 10. August, haben Täter die Fassade der Berufsbildenden Schule (BBS) in Prüm beschädigt. Nach allem, was die Ermittler bisher wissen, verwendeten sie handelsübliche Reinigungsmittel, um die Sachbeschädigung zu verursachen.
Aufgrund der Vorgehensweise gehen die Ermittler davon aus, dass es sich bei dem oder den Verursachern um Jugendliche handelt. Am Tatort wurden neben den Haushaltsmitteln weitere Gegenstände gefunden und sichergestellt, die die Täter vermutlich verwendet haben. Kriminaltechnische Untersuchungen stehen noch aus.
Die Polizei sucht Zeuginnen und Zeugen, denen im genannten Zeitraum verdächtige Personen im vorderen Bereich der BBS in der Nähe der Wandalbertstraße (Bushaltestelle) aufgefallen sind, oder die sonstige Hinweise geben können. Diese werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Prüm zu melden: Telefon 06551 942-47 oder pipruem@polizei.rlp.de.
Die Polizei warnt eindringlich davor, handelsübliche Haushalts- und Reinigungsmittel miteinander zu vermischen. Was zunächst wie ein harmloses Experiment wirkt, kann zu gefährlichen chemischen Reaktionen führen und birgt erhebliche Verletzungsgefahr. Viele Reinigungsmittel enthalten chemische Wirkstoffe, die untereinander reagieren können – je nach Zusammensetzung entstehen dabei giftige oder reizende Gase, es wird starke Wärme freigesetzt oder es entstehen ätzende Stoffe. In ungünstigen Fällen können auch Brände oder gefährliche Druckentwicklungen auftreten. Die Polizei bittet insbesondere Eltern, Kinder und Jugendliche über diese Gefahren aufzuklären. Chemische Reaktionen gehören in dafür geeignete Laborumgebungen unter fachlicher Anleitung – nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen ohne Aufsicht. Die wichtigste Regel: Haushaltschemikalien niemals auf eigene Faust miteinander vermischen.
Im Jugendstrafrecht gibt es die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs: Der Täter kann sich mit dem Geschädigten in Verbindung setzen und den entstandenen Schaden wiedergutmachen. Ein solcher Ausgleich kann sich strafmildernd auswirken oder sogar zu einem Absehen von einer Strafe führen. Die geschädigte Institution in diesem Fall ist die Berufsbildende Schule Prüm. Kontaktdaten sind unter www.bbspruem.com zu finden.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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