Schmallenberg: Getuntes Kleinkraftrad mit 74 km/h statt 45 km/h – Polizei verstärkt Kontrollen

(Symbolbild)

Die Polizeiwache Schmallenberg kontrolliert Kleinkrafträder verstärkt. Anlass sind Beschwerden aus der Bevölkerung über zu schnelle und teilweise rücksichtslose Fahrten. Auch Hinweise auf unerlaubte Fahrten mit Enduros abseits öffentlicher Straßen werden berücksichtigt. Bei den Kontrollen in den vergangenen Tagen stellten die Beamten mehrere Fahrzeuge fest, deren auf einem Rollenprüfstand ermittelte Geschwindigkeit erheblich über der zulässigen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h lag.

Am Freitagmorgen, 09.10.2026, kontrollierten die Beamten auf der K31 zwischen Wormbach und Schmallenberg einen 15-Jährigen. Bereits beim Hinterherfahren entstand der Eindruck, dass sein Kleinkraftrad deutlich schneller als erlaubt unterwegs war. Drei Messungen auf dem Rollenprüfstand ergaben jeweils einen Wert von rund 74 km/h. Das Fahrzeug war jedoch nur für eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zugelassen. Der Jugendliche verfügte über die Fahrerlaubnisklasse AM. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Ein möglicher Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird geprüft. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Wenige Stunden später kontrollierten die Beamten eine 16-Jährige auf der L776 zwischen Rimberg und Bad Fredeburg. Auch ihr Kleinkraftrad war zuvor durch eine deutlich erhöhte Geschwindigkeit aufgefallen. Auf dem Prüfstand wurden Werte zwischen rund 74 und 75 km/h erreicht. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Erziehungsberechtigte informiert.

Am Sonntag kontrollierten die Beamten einen 17-Jährigen in Schmallenberg. Sein Kleinkraftrad erreichte bei drei Prüfungen rund 69 bis 70 km/h. Auch hier untersagte die Polizei die Weiterfahrt und informierte die Erziehungsberechtigte.

Bei einer weiteren Kontrolle in Bad Fredeburg fiel zudem ein 37-jähriger E-Scooter-Fahrer auf. An seinem Fahrzeug befand sich kein Versicherungskennzeichen. Einen Versicherungsnachweis konnte der Mann nicht vorlegen. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.

So funktioniert der Rollenprüfstand

Mit dem Rollenprüfstand können die Beamten überprüfen, welche Geschwindigkeit ein Kleinkraftrad technisch erreichen kann. Das Hinterrad wird auf zwei Rollen gestellt und das Fahrzeug gesichert. Anschließend wird im höchsten Gang beschleunigt. Ein Messgerät erfasst die Umdrehungen der Rollen; daraus lässt sich die erreichte Geschwindigkeit bestimmen. Bei den Kontrollen wurden jeweils drei Messungen durchgeführt. Wichtig: Der Prüfstand bildet eine Fahrt auf der Straße nicht eins zu eins ab. Insbesondere der Luftwiderstand fehlt. Das Ergebnis zeigt vielmehr, ob das Fahrzeug technisch in der Lage ist, deutlich schneller zu fahren als die für das Kleinkraftrad zulässigen 45 km/h. Genau das war bei den kontrollierten Fahrzeugen der Fall.

Technische Veränderungen haben weitreichende Folgen

Die Polizei weist darauf hin, dass technische Veränderungen an Kleinkrafträdern erhebliche Konsequenzen haben können. Entscheidend ist nicht nur, dass das Fahrzeug schneller fährt. Durch Veränderungen kann sich auch die rechtliche Einordnung des Fahrzeugs ändern. Die vorhandene Fahrerlaubnis kann dann nicht mehr ausreichen. Zudem können Fragen des Versicherungsschutzes und der Betriebserlaubnis betroffen sein.

Thomas Vogt, Abteilungsleiter Polizei, sagt: „Wer ein Kleinkraftrad technisch verändert, muss wissen, dass aus vermeintlichem Tuning schnell eine Straftat werden kann. Ein Moped-Führerschein ist kein Freibrief für ein Fahrzeug, das tatsächlich erheblich schneller fahren kann als zugelassen.“

Hinzu kommt das Sicherheitsrisiko. Bremsen, Fahrwerk und Reifen eines Fahrzeugs sind auf bestimmte technische Voraussetzungen ausgelegt. Höhere Geschwindigkeiten verändern Bremswege und die Anforderungen an Fahrer und Fahrzeug erheblich.

Gerade bei jungen Fahrerinnen und Fahrern geht es der Polizei nicht darum, möglichst viele Verstöße festzustellen. „Unser Ziel ist, schwere Unfälle zu verhindern und die Jugendlichen vor den Folgen zu schützen“, so Vogt. „Auf einem Kleinkraftrad gibt es keine Knautschzone und kaum Schutzreserven – da bleibt im Ernstfall kaum Spielraum für Fehler.“

Wer mit 70 km/h statt mit den vorgesehenen 45 km/h unterwegs ist, hat deutlich weniger Reserven, wenn plötzlich ein Auto einbiegt, ein Fußgänger die Straße betritt oder eine Kurve enger wird als erwartet.

Die Polizeiwache Schmallenberg wird die Kontrollen fortsetzen. Hinweise aus der Bevölkerung zu auffälligen Kleinkrafträdern und unerlaubten Fahrten werden weiterhin in die polizeilichen Maßnahmen einbezogen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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