Am 6. September 2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 38-jährigen Malier in einem grenzüberschreitenden Fernbus am Grenzübergang Kehl-Europabrücke. Der Mann war von Frankreich nach Deutschland gereist und wies sich mit einem malischen Reisepass und einer italienischen Identitätskarte aus.
Bei der genauen Überprüfung stellte sich heraus: Die italienische Identitätskarte war eine Totalfälschung. Weitere Dokumente, die ihm die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland erlaubt hätten, konnte er nicht vorweisen.
Weil der Fall einfach gelagert war und der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg beim Amtsgericht Offenburg ein beschleunigtes Verfahren. Dieses Verfahren ermöglicht eine effektive Strafverfolgung auch dann, wenn der Beschuldigte nicht in Deutschland wohnt und schwer zu erreichen ist.
Bereits am 7. September verurteilte das Amtsgericht Offenburg den 38-Jährigen wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Anschließend wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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