Schnelle Verurteilung: Türke mit gefälschten Dokumenten in Kehl erwischt

(Symbolbild)

Am 9. September 2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 28-jährigen türkischen Staatsangehörigen an der Tram-D-Haltestelle beim Bahnhof in Kehl. Der Mann war zuvor von Frankreich nach Deutschland gereist und konnte nur ein Foto einer litauischen Identitätskarte vorweigen.

Die genaue Überprüfung zeigte schnell: Das Dokument war gefälscht. Der 28-Jährige hatte zudem keine weiteren Papiere, die ihm Einreise und Aufenthalt in Deutschland erlaubt hätten. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Polizisten das Original der gefälschten litauischen Identitätskarte sowie einen ebenfalls gefälschten litauischen Führerschein.

Da der Sachverhalt einfach gelagert war und der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg beim Amtsgericht ein beschleunigtes Verfahren. Am 10. September verurteilte das Amtsgericht den 28-Jährigen wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Anschließend wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.

Hintergrund zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist im Strafprozessrecht (§§ 417 ff. StPO) verankert und wird nur vor Amtsrichtern oder Schöffengerichten durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft kann es bei einfachen Sachverhalten mit klarer Beweislage beantragen. Besonders bei Beschuldigten ohne festen Wohnsitz in Deutschland kommt dieses Verfahren zum Einsatz — es ermöglicht eine schnelle Strafverfolgung auch dann, wenn keine ladungsfähige Adresse vorliegt oder Zustellungen sonst aufwendig über internationale Rechtshilfe erfolgen müssten.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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