Ein Verkehrsunfall mit einem E-Scooter hat am Freitagmorgen, 17. Juli 2026, in Preetz zwei Jugendliche verletzt. Gegen 10:30 Uhr befuhren zwei 14-jährige Jungen auf einem E-Scooter die Wakendorfer Straße in Richtung Wakendorf. Auf Höhe der Straße Hohenkamp verlor der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug – beide Jungen stürzten. Keiner der beiden trug einen Helm.
Der Fahrer erlitt schwerste Kopfverletzungen und eine Armfraktur und wurde in ein Kieler Krankenhaus gebracht. Sein Mitfahrer verletzte sich leicht und kam ebenfalls in ein Krankenhaus. Die eingesetzten Polizeikräfte ermitteln nun wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen Verstößen gegen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Bei der Kontrolle des E-Scooters stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde aufwies – und damit nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Genau hier liegt das Problem: Für die legale Nutzung im öffentlichen Verkehr darf die Höchstgeschwindigkeit maximal 20 Kilometer pro Stunde betragen.
Die Polizei Kiel nutzt den Unfall zum Anlass für eine Präventionskampagne. Wichtigste Erkenntnisse: E-Scooter unterliegen einer Versicherungspflicht und benötigen eine Betriebserlaubnis – sonst drohen Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Zwar gibt es keine Helmpflicht, doch die Polizei empfiehlt das Tragen eines Helms ausdrücklich, da bereits Stürze mit geringer Geschwindigkeit zu schweren Kopfverletzungen führen können – wie dieser Fall zeigt.
Weitere wichtige Regeln: Ein E-Scooter darf nur von einer Person benutzt werden – das Mitfahren zu zweit ist nicht erlaubt. Nutzer müssen mindestens 14 Jahre alt sein; viele Leihunternehmen fordern allerdings 18 Jahre. E-Scooter gehören auf den Radweg, nicht auf den Gehweg. Ist kein Radweg vorhanden, muss auf der Straße gefahren werden. Nebeneinander fahren ist verboten. Beim Abbiegen müssen Fahrer entweder ein Handzeichen geben oder den Blinker nutzen.
Auch Alkoholkonsum und Handy-Nutzung sind geregelt: Beim E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren – allerdings ein absolutes Alkoholverbot für alle unter 21 Jahren und Personen in der Probezeit. Die Handy-Nutzung ist während der Fahrt ebenfalls untersagt; Verstöße kosten ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.