Senior um mehr als 200.000 Euro betrogen – Polizei sucht Zeugen

(Symbolbild)

Ein Senior ist am 10. September 2026 Opfer eines Schockanrufs geworden. Ein Täter gab sich am Telefon als Mitarbeiter eines Gerichts aus und behauptete, die Tochter des Mannes habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Um eine angeblich drohende Untersuchungshaft der Tochter zu verhindern, forderte er eine Kaution in Bargeld und Münzen.

Das Telefonat zog sich über mehrere Stunden hin. Der Senior übergab Geld zweimal – gegen 16 Uhr und gegen 18 Uhr – an jeweils unterschiedliche Abholer. Insgesamt verlor er dadurch mehr als 200.000 Euro.

Die Kriminalpolizei Ludwigshafen sucht nun Zeugen, die am Donnerstag, 10. September 2026, im Bereich der Hans-Bühl-Straße und der Jahnstraße verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben. Hinweise zur Identität der beiden Abholer sind besonders wertvoll. Die Polizei nimmt Meldungen unter der Telefonnummer 0621 963-23312 oder per E-Mail an KDLudwigshafen.KI3.K31@polizei.rlp.de entgegen.

Die Polizei weist darauf hin, dass Opfer von Telefonbetrügern oft große psychische Belastungen tragen. Die Scham, unter Umständen erhebliche Teile der Ersparnisse und Altersvorsorge verloren zu haben, hält viele davon ab, sich Angehörigen oder der Polizei anzuvertrauen. Die Polizei betont: Opfer sind nicht allein und haben sich nicht leichtfertig täuschen lassen – die Täter agieren äußerst trickreich und skrupellos und passen ihre Methoden ständig an.

Betroffene und ihre Angehörigen erhalten kostenlose Unterstützung bei der Opferschutzberatung unter 0621 963-21160 und 0621 963-21162. Dort gibt es Beratung, Tipps zur Bewältigung des Erlebten sowie Informationen zu weiteren Hilfeeinrichtungen und Opferrechten.

Die Polizei hat zudem eine kostenlose Telefonhotline zum Schutz vor Betrug eingerichtet. Unter 0621 963-21177 können sich Bürger von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr über typische Betrugsmaschen informieren und lernen, wie sie sich davor schützen. Weitere Tipps finden sich unter https://s.rlp.de/93 und www.polizei-beratung.de.

Die Polizei rät zu folgenden Verhaltensregeln: Die Polizei kontaktiert Bürger nie unter der Nummer 110. Wer in einem Telefonat aufgefordert wird, die Rückruftaste zu nutzen und die 110 zu wählen, sollte auflegen und die Nummer selbst wählen. Persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Bankverbindungen oder Vermögensverhältnisse darf man fremden Personen nicht nennen. Die Polizei schickt keine Zivilbeamten, um Geld oder Wertsachen abzuholen. Wer die eigene Telefonnummer aus den Telefonverzeichnissen löschen möchte, kann dies veranlassen. Verdächtige Anrufe sollten bei der nächsten Polizeidienststelle oder über die Onlinewache angezeigt werden.


Betrugsfälle in Rheinland-Pfalz: der Vergleich mit dem Bund

Die Polizei zählte 2025 landesweit 23.086 Betrugsfälle, das sind 559 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Rheinland-Pfalz besser als der Bundesdurchschnitt, wo 770 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Betrug nach den §§ 263 ff. StGB.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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