Speyer: E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinfluss mit gefälschtem Kennzeichen erwischt

(Symbolbild)

Am 3. Juni 2024, gegen 17:20 Uhr, kontrollierte eine Polizeistreife in Speyer einen 44-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Theodor-Heuss-Straße. Dabei stellten die Beamten Auffälligkeiten fest, die auf Drogenkonsum hindeuteten.

Der Mann gab an, medizinisch verschriebenes Cannabis zu nehmen. Außerdem habe er am Vorabend ein starkes Schmerzmittel genommen. Auf der Polizeistation wurde ihm eine Blutprobe entnommen.

Die Polizisten entdeckten zudem eine weitere Ordnungswidrigkeit: Das grüne Versicherungskennzeichen des E-Scooters war aus dem Jahr 2025, wurde aber mit schwarzer Farbe übermalt. Dadurch sollte der Anschein erweckt werden, das Fahrzeug sei auch 2026 versichert.

Gegen den 44-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Die Polizei weist darauf hin, dass das Fahren von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr nicht erlaubt ist – auch nicht, wenn Drogen medizinisch verschrieben wurden. Das gilt grundsätzlich, obwohl zum Fahren eines E-Scooters keine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Verschiedene Medikamente können die Verkehrstüchtigkeit zudem einschränken. Beides kann zum Führerscheinentzug führen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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