Springmesser im Amtsgericht und Einbruch ins Sportlerheim in Oschersleben

(Symbolbild)

In Oschersleben hat die Polizei in dieser Woche zwei Fälle aufgegriffen, die unterschiedlicher nicht sein könnten: eine 30-Jährige mit verbotenem Messer im Amtsgericht und einen Einbruch ins Sportlerheim.

Am Donnerstagvormittag teilte ein Mitarbeiter des Amtsgerichts Oschersleben der Polizei mit, dass eine junge Frau bei einer Taschenkontrolle ein Messer führte. Es handelte sich um ein Einhand-Springmesser mit einer Klingenlänge über 8,5 Zentimetern. Die Frau sagte aus, dass sie das Messer aus Angst mitgeführt habe. Die Polizei stellte das Messer sicher und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Das Führen von Messern in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich untersagt, wenn sie unter das Waffengesetz fallen. Dazu gehören in der Regel Butterflymesser, Fallmesser, Faustmesser oder Springmesser. Das Waffengesetz unterscheidet zwischen dem Besitz und dem Führen von Messern – beide können bei einem Verstoß als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden.

In derselben Nacht zum Donnerstag brachen Täter in das Sportlerheim Oschersleben ein. Sie gelangten durch ein offenstehendes Fenster ins Innere. Dabei beschädigten sie eine Tür und einen Schrank. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde nichts gestohlen. Im Flurbereich fanden die eingesetzten Beamten einen Hammer, den sie sicherstellten. Der Schaden wird auf etwa 500 Euro geschätzt.

Hinweise zum Einbruch nimmt das Polizeirevier Börde unter der Telefonnummer 03904/4780 oder über das Elektronische Polizeirevier unter https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier entgegen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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