Tabaksteuer-Panne: Bundesfinanzministerium setzt auf Gesetzesänderung statt Berichtigung

via dts Nachrichtenagentur

Das Bundesfinanzministerium hat bislang keine wirksamen Schritte unternommen, um einen gravierenden Gesetzgebungsfehler bei der Tabaksteuererhöhung zu beheben. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf einen Sprecher von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU). Demnach hat das Bundesministerium der Finanzen bisher kein formelles Berichtigungsverfahren eingeleitet.

Das Debakel hatte seinen Ursprung darin, dass das Tabaksteuergesetz bereits am 21. Oktober statt wie vorgesehen am 1. Januar in Kraft trat. Bei einigen Produkten wie Zigaretten kamen sogar die erst für 2030 geplanten Höchstsätze zur Anwendung. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) reagierte darauf mit einer Anweisung an die Zollverwaltung, das Gesetz nicht anzuwenden. Ursprünglich wollte er den Fehler über ein Berichtigungsverfahren nach Paragraph 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) beheben.

Nach Angaben der Bundestagsverwaltung fanden bislang allerdings nur informelle Vorgespräche statt. Der Sprecher Klöckners erklärte, dass erst auf Grundlage einer konkreten und begründeten Berichtigungsbitte entschieden werden könne, ob die Einschätzung des Ministeriums über die Berichtigungsfähigkeit des Fehlers geteilt werde und eine Einwilligung der Bundestagspräsidentin erteilt werden könne. Zudem müsse der zuständige Bundestagsausschuss beteiligt werden, wie Paragraph 122 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT) vorsieht. Auf diese Weise werde eine Beteiligung der Fraktionen im Ausschuss sichergestellt.

Das Berichtigungsverfahren ist dem Bundesfinanzministerium offenbar zu riskant geworden. Stattdessen will das Ministerium den Fehler nun durch eine Gesetzesänderung beheben. Ein Sprecher teilte laut „Bild“ mit, dass man sich dazu entschieden habe – um alle restlichen rechtlichen Zweifel beziehungsweise Spekulationen auszuräumen – eine Rechtsänderung des Tabaksteuergesetzes anzustoßen. Zu diesem Zweck werde eine entsprechende Formulierungshilfe an die Regierungsfraktionen gesandt, die an das Finanzausgleichsgesetz (FAG) angehängt werden solle.

Nach Planung des Ministeriums soll die Änderung zügig im Bundestag beraten und beschlossen werden. Der Bundesrat könne die Regelung dann am 20. November endgültig beschließen. Anschließend soll die Korrektur noch im November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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