Travemünde: Polizei beschlagnahmt Messer und stoppt betrunkene Fahrer zum Festival-Start

Bildrechte: (C) Polizeidirektion Lübeck

Zum Auftakt der Travemünder Woche hat die Polizei am Freitagabend (17.07.2026) ein groß angelegtes Kontrollprogramm durchgeführt. Im Fokus standen illegale Waffen und die Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern – mit Erfolg: Die Beamten fanden zwei Messer, leiteten vier Verfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss ein und stellten zwei Führerscheine sicher.

Gegen 21:00 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeidirektion Lübeck gemeinsam mit Kräften der Bereitschaftspolizei, der Bundespolizei und dem Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck etwa 260 Personen am Rondell am Ende der Bertlingstraße. Bei dieser Messerkontrolle fanden die Einsatzkräfte zwei Messer, die sie beschlagnahmen ließen. Gegen die Besitzer leiteten sie entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Das Mitführen von Waffen, Messern oder gefährlichen Gegenständen ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände der Travemünder Woche, an den Bahnhöfen sowie in Bussen und Zügen grundsätzlich verboten. Die Polizei kündigte an, weitere Kontrollen über den gesamten Veranstaltungszeitraum durchzuführen.

Parallel dazu führten Beamte der Polizeidirektion Lübeck unter Federführung des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Scharbeutz von 20:00 bis 02:00 Uhr Verkehrskontrollen durch. In den ersten drei Stunden führten sie mobile Kontrollen in Travemünde durch, ab 23:00 Uhr wurden stationäre Kontrollstellen im Steenkamp und im Gneversdorfer Weg errichtet. Diese Einsätze zahlten sich aus: Bei insgesamt sieben Verkehrsteilnehmern ordneten die Beamten Blutprobenentnahmen an.

Zwei Männer waren mit E-Scootern unterwegs. Einer stand unter Alkoholeinfluss, der andere unter dem Einfluss von THC und Alkohol. Zwei weitere Fahrer führten ihre Pkw unter Alkoholeinfluss – bei einem von ihnen befand sich zum Kontrollteilnehmer ein kleines Kind im Fahrzeug. Die Polizei stellte diesem Mann seinen Führerschein sicher. Drei weitere Verkehrsteilnehmer fuhren unter THC-Einfluss, darunter ein Fahranfänger, dessen Führerschein ebenfalls eingezogen wurde.

Die Polizei leitete vier Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ein, stellte zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Überschreitung der THC-Grenzwerte und ein Verfahren wegen des Alkohol- und Cannabisverbots für Fahranfänger auf. Alle sieben betroffenen Fahrzeugführer waren männlich und zwischen 18 und 57 Jahren alt.

Darüber hinaus entdeckten die Beamten diverse weitere Ordnungswidrigkeiten: Gurtverstöße, mangelhaftes Erste-Hilfe-Material sowie zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Den beiden Fahrzeugführern mit fehlender Versicherung untersagten die Polizisten die Weiterfahrt, bis sie einen Versicherungsnachweis erbringen konnten.

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