Türke mit abgelaufenem Aufenthaltstitel an Grenze zu Frankreich zurückgewiesen

(Symbolbild)

An der Kehler Europabrücke hat die Bundespolizei gestern Abend einen 65-jährigen türkischen Staatsangehörigen zurück nach Frankreich geschickt. Der Mann konnte bei der Kontrolle nur einen abgelaufenen französischen Aufenthaltstitel vorzeigen, der ihn nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigt.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 65-Jährigen ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag. Durch die sofortige Zahlung der Geldstrafe konnte er eine zwölftägige Haftstrafe abwenden.

Da gegen den Mann zusätzlich ein aktuelles Fahrverbot besteht und er trotzdem am Steuer saß, erwartet ihn nun eine weitere Anzeige. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Einreise verweigert und er wurde nach Frankreich zurückgewiesen.

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