Ein 44-jähriger Autofahrer hat sich am Freitag kurz vor 7 Uhr auf der Landesstraße 382 bei Sonnenbühl lebensgefährliche Verletzungen zugezogen. Der Mann war mit seinem Ford Explorer von Genkingen in Richtung Pfullingen unterwegs und überholte in der Stuhlsteige in einer langgezogenen Rechtskurve einen vorausfahrenden Lastwagen MAN mit Anhänger. Beim Überholvorgang fuhr er frontal mit einem entgegenkommenden Mercedes Arocs zusammen. Nach dem Zusammenprall kam der Ford nach rechts von der Fahrbahn ab.
Wegen seiner lebensgefährlichen Verletzungen wurde der Mann mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Der 57-jährige Fahrer des entgegenkommenden Arocs und der 33-jährige Fahrer des überholten MAN wurden bei dem Unfall nicht verletzt.
Der Sachschaden war erheblich: Der Ford wurde auf etwa 40.000 Euro geschätzt, der Mercedes Arocs auf etwa 25.000 Euro. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Der MAN und ein weiterer Wagen wurden durch umherfliegende Fahrzeugteile beschädigt; dieser Schaden wird auf etwa 6.000 Euro beziffert.
Die Stuhlsteige war während der Unfallaufnahme, der Bergung der Fahrzeuge und der Fahrbahnreinigung mehrere Stunden vollgesperrt. Die Straßenmeisterei richtete eine örtliche Umleitung ein.
In einem separaten Einsatz ist die Ermittlungsgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Tübingen am Donnerstagnachmittag auch in Esslingen gegen eine Gruppe von E-Scooter-Fahrern vorgegangen. Die Beamten hatten erfahren, dass Planungen für ein Treffen der Reutlinger E-Scooter-Szene am Bahnhof Esslingen im Gange waren. Mehrere Dutzend Kinder und Jugendliche erschienen dort mit ihren Rollern. Bei den polizeilichen Maßnahmen, unterstützt durch das Polizeirevier Esslingen, leiteten die Beamten über 40 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Vorwürfe reichen von Fahren ohne Fahrerlaubnis über Verstöße gegen Zulassungs- und Versicherungspflicht bis hin zu erloschenen Betriebserlaubnissen und Kennzeichenmissbrauch. Acht Scooter wurden beschlagnahmt.
Die Polizei appelliert an Eltern, den Zustand der Fahrzeuge ihrer Kinder zu prüfen. Besonders bei E-Scootern führen unerlaubte Leistungssteigerungen häufig zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. In solchen Fällen können der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter – in der Regel die Eltern – sich strafbar machen. Zudem können manipulierte Fahrzeuge durch die Ortspolizeibehörden eingezogen werden. E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren genutzt werden. Die Kontrollen werden fortgesetzt.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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