Ein ungarisches Berufungsgericht hat die Haftstrafe gegen die non-binäre deutsche Person Maja T. herabgesetzt. Statt der ursprünglichen acht Jahre Freiheitsstrafe muss T. nun sieben Jahre ins Gefängnis. Das Gericht teilte die Entscheidung am Mittwoch mit.
T. war im Februar schuldig gesprochen worden der lebensbedrohlichen Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Der Fall gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem es um Angriffe von Linksextremisten auf mutmaßliche Rechtsextremisten geht. Diese Übergriffe ereigneten sich im Rahmen des sogenannten „Tages der Ehre“ in Budapest im Februar 2023.
Ungarn hatte im November 2023 einen Europäischen Haftbefehl gegen T. erlassen. Die Auslieferung erfolgte im Juni 2024. Das Bundesverfassungsgericht entschied später jedoch, dass die Auslieferung von T. rechtswidrig war.
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Autor: dts Nachrichtenagentur