Union und SPD planen eine umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts – und wollen dabei dem Bundesnachrichtendienst (BND) deutlich mehr Befugnisse geben. Kern der Pläne: Der BND soll künftig auch im Inland heimlich in Wohnungen eindringen dürfen, um geheimdienstliche Maßnahmen vorzubereiten oder durchzuführen. Das zeigt ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, über den das Magazin „Politico“ berichtet.
Allerdings sollen beim Betreten von Wohnungen in Deutschland und von Wohnungen deutscher Staatsbürger im Ausland Kontrollmechanismen greifen: Der BND muss das Betreten ausdrücklich anordnen und die Maßnahme vorab vom Unabhängigen Kontrollrat überprüfen lassen.
Parallel dazu soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) künftig auch Strukturen der organisierten Kriminalität durchleuchten dürfen. Bedingung: Es muss konkrete Hinweise darauf geben, dass beobachtete Akteure von solchen Strukturen unterstützt werden. Laut Union und SPD ist dieser Schritt nötig, weil staatliche oder extremistische Akteure zunehmend sogenannte Low-Level-Agenten oder Crime-as-a-Service-Angebote nutzen – also Kriminalität als Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Auch die Handhabe von Telefon- und Internetdaten wird neu geregelt. BND und BfV sollen Telekommunikationsanbieter künftig anweisen können, bereits vorhandene Verkehrsdaten vorübergehend zu speichern. Dies soll möglich sein, wenn es bereits konkrete Anhaltspunkte gibt, dass die Daten für die Geheimdienstarbeit relevant werden könnten – die rechtlichen Voraussetzungen zum Speichern aber noch nicht vollständig erfüllt sind.
Auf die eingefrorenen Daten dürfen die Dienste nicht automatisch zugreifen. Sie benötigen dafür ein gesondertes Auskunftsersuchen. Beim BND darf die Sicherung der Daten grundsätzlich höchstens drei Monate dauern.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.
Autor: dts Nachrichtenagentur