Nach dem Anschlag auf ein Schwulenbar im Berliner Tiergarten fordert die Unionsfraktion eine Verschärfung des Strafvollzugs für extremistische Gefährder. Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm kündigte gegenüber der „Welt“ an, dass seine Fraktion Bewährungsstrafen für solche Fälle grundsätzlich abschaffen will. Dies soll auch das Instrument der sogenannten Vorbewährung umfassen – jene Regelung, aufgrund derer der mutmaßliche Attentäter Abdul B. trotz Verurteilung auf freiem Fuß war. „Im Zweifel gelle: Für die Sicherheit der Bevölkerung“, sagte Throm.
Nachdem eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte am Montag erklärte, dass die Aufhebung des Haftbefehls nach Urteilsverkündung „nicht ungewöhnlich“ sei, reagierte Throm mit scharfer Kritik. „Nachdem die Berliner Justiz betont, dass ihre Vorgehensweise nicht ungewöhnlich sei, gibt es umso mehr Anlass zum gesetzgeberischen Handeln. Denn genau das ist das Problem“, erklärte er. Ein verurteilter Extremist oder Islamist dürfe grundsätzlich nicht zur Bewährung auf freien Fuß gesetzt werden – das müsse zur Regel werden.
Die Grünen dagegen warnen vor vorschnellen Reaktionen. Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz äußerte Skepsis gegenüber einer übereilten strafrechtlichen Debatte. Er halte „sehr wenig davon“, ohne genaue Kenntnisse von Täter und Tat zu diesem Zeitpunkt politische Forderungen zu erheben, sagte von Notz. Allerdings räumte er auch ein: Bereits jetzt deute sich eine „eklatante“ Diskrepanz ab – zwischen der Einschätzung der Sicherheitsbehörden zur Gefährlichkeit und der Bewertung anderer Stellen, die letztlich zur Freiheit der mutmaßlichen Täter führte.
Von Notz warnte vor den Konsequenzen dieser Divergenz. Dass B. „trotz seiner bisher bekannten Vorgeschichte und trotz klarer Einschätzungen der Sicherheitsbehörden vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, wirft gravierende Fragen auf“, sagte von Notz. Besonders brisant: Ob Gericht und Staatsanwaltschaft überhaupt wussten, für wie gefährlich der spätere Täter von den Sicherheitsbehörden eingestuft wurde. „Falls Gericht und Staatsanwaltschaft diese Erkenntnisse nicht vorlagen, wäre dies ein durchaus schweres Versäumnis“, konstatierte von Notz.
Autor: dts Nachrichtenagentur