Die von Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgeschlagene Bundeswohnungsbaugesellschaft droht an verfassungsrechtlichen Hürden zu scheitern. Wie die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einem Gutachten feststellen, wäre für eine Gesellschaft, die Bauprojekte plant, in Auftrag gibt oder selbst umsetzt, voraussichtlich eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich.
Der Grund liegt in der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern. Das Wohnungswesen unterliegt grundsätzlich der Verantwortung der Länder. Der Bund kann diese Kompetenz nicht ohne Weiteres übernehmen, um eigene wohnungspolitische Ziele zu verfolgen. Auch die Gründung einer GmbH oder einer anderen privatrechtlichen Gesellschaft ändert daran nichts, wie das Gutachten deutlich macht.
Bei der Föderalismusreform habe sich der Gesetzgeber «ausdrücklich dafür entschieden», die Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus den Ländern zuzuweisen. «Wenn der Bund die Materie wieder an sich ziehen wollte», bedürfe es «einer Verfassungsänderung», heißt es im Gutachten.
Eine solche Änderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Das bedeutet: Neben den Stimmen von Abgeordneten der Regierungsfraktionen wären Stimmen aus der Opposition notwendig – etwa von Linken oder AfD. Allerdings hat die Unionsfraktion gegenüber beiden Parteien einen Unvereinbarkeitsbeschluss. Hinzu kommt: Auch die Länder müssten der Änderung im Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.
Nach dem Gutachten kann der Bund bereits jetzt Wohnungen für seinen eigenen Bedarf errichten, Liegenschaftsvermögen verwerten und den Ländern Finanzhilfen gewähren. Die Linke hält das für unzureichend. «Die Bundesregierung kann unter dem Vorwand Wohnungsbau lediglich Kasernen für Soldaten bauen», kritisiert Caren Lay, wohnungspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag und Vorsitzende des Bauausschusses. «Wir wollen eine Wohnungsbaugesellschaft, die Wohnungen baut und nicht Kasernen.»
Die Linke setzt sich seit Langem für eine solche Gesellschaft ein – allerdings nur, wenn sie nicht privaten, profitorientierten Interessen dient. «Der Bund muss sozial und gemeinnützig Wohnungen bauen und vermieten», fordert Lay.
Ob die im Gutachten beschriebene Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung das Vorhaben tatsächlich infrage stellt, ließ das Bundesfinanzministerium offen. Ein Sprecher der Behörde erklärte, dass man sich wegen laufender Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung derzeit dazu nicht äußern wolle.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz aus offiziellen Quellen erstellt und redaktionell geprüft.
Autor: dts Nachrichtenagentur