Ein 49-Jähriger aus Nümbrecht ist Opfer eines Warenbetrugs geworden. Anfang Oktober kaufte er über ein Online-Anzeigenportal ein Bosch-Gerät und bezahlte einen dreistelligen Betrag über die Paypal-Option „Freunde und Familie“. Unmittelbar nach der Zahlung verschwanden alle Anzeigen des Verkäufer-Profils — die Ware kam nie an.
Bei der Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis landen fast täglich Anzeigen wegen solcher Warenbetrugsdelikte. Die Muster ähneln sich regelmäßig: Käufer zahlen im Voraus, erhalten dann aber keine Ware. Ein großes Problem ist die Paypal-Funktion „Freunde und Familie“. Viele Käufer wählen sie, weil sie kostenlos ist — nicht ahnend, dass dabei kein Käuferschutz besteht und das Geld in den meisten Fällen nicht zurückgefordert werden kann.
So schützen Sie sich vor Warenbetrug
Die Polizei empfiehlt folgendes Verhalten beim Online-Einkauf: Nutzen Sie ausschließlich verifizierte Zahlungsmethoden, bei denen Geld zwischengespeichert wird. Verwenden Sie nicht die Funktion „PayPal-Freunde“ bei Personen, die Sie nicht persönlich kennen — hier besteht, wie erwähnt, kein Schutz. Klicken Sie niemals auf Links in SMS oder E-Mails. Seien Sie misstrauisch bei Überzahlungen: Überweisen Sie niemals Differenzbeträge zurück, sondern kontaktieren Sie stattdessen direkt die Plattform. Sollte es zu einem Betrug kommen, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer Polizei und benachrichtigen Sie das betroffene Verkaufsportal.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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