Wasserschutzpolizei und DLRG warnen: So verhalten Sie sich sicher am Bodensee

(Symbolbild)

Mit Beginn der Sommerferien warnen die Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg und die DLRG Bezirk-Bodensee-Konstanz vor den Gefahren des Bodensees. Ein strahlender Sommertag kann täuschen: Plötzlich aufziehende Föhnlagen, gefährliche Strömungen und dichter Schiffsverkehr bergen erhebliche Risiken für Schwimmer und Wassersportler.

Richtige Vorbereitung vor dem Eintritt ins Wasser

Ein sicheres Badevergnügen beginnt bereits vor dem Sprung ins Wasser. Schwimmer sollten sich niemals überhitzt, direkt nach intensiver Sonnenbestrahlung oder nach körperlicher Anstrengung abkühlen. Der Körper muss sich langsam an die Wassertemperatur gewöhnen. Dafür empfehlen die Behörden, Arme, Beine und Nacken vorab mit Wasser zu benetzen. Unmittelbar vor dem Schwimmen sollte man auf schwere Mahlzeiten und Alkohol verzichten. Ein ausreichender Sonnenschutz sowie regelmäßige Flüssigkeitszufuhr beugen Kreislaufbeschwerden an heißen Tagen vor.

Verhalten bei Krämpfen und Seegras

Sollte es im Wasser zu einem Muskelkrampf kommen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, sich auf den Rücken zu drehen und die betroffene Partie zu lockern. Im Zweifelsfall sollte man lautstark auf sich aufmerksam machen. Grundsätzlich müssen Hilferufe von anderen immer ernst genommen werden – dann ist es erforderlich, unverzüglich den Rettungsdienst über den Notruf 112 zu verständigen. Gerät man in flachen Wasserbereichen in dichte Seegrasfelder, sollte man ruhig bleiben und sich besonnen aus den Pflanzen bewegen. Hektische Bewegungen können zu Verwicklungen führen. Bei längeren Schwimmstrecken empfiehlt sich eine Absprache mit einer Begleitperson.

Besondere Vorsicht für Kinder und schwache Schwimmer

Nichtschwimmer und schwache Schwimmer sollten sich ausschließlich in ausgewiesenen, überschaubaren Flachwasserbereichen aufhalten. Kinder müssen im und am Wasser unter ständiger, aktiver Aufsicht von Erwachsenen stehen. Aufblasbare Schwimmtiere oder Luftmatratzen bieten keinerlei Schutz vor dem Ertrinken – sie sind kein Ersatz für Schwimmkenntnisse und treiben bei Wind und Strömung gefährlich schnell ab. Auch zertifizierte Schwimmhilfen wie Schwimmflügel oder Schwimmwesten schenken nur zusätzliche Sicherheit, ersetzen jedoch niemals die elterliche Aufsichtspflicht. Der Seegrund fällt an vielen Abschnitten schon wenige Meter vom Ufer entfernt steil ab, was ungeübte Schwimmer und Kinder schnell in Gefahr bringen kann.

Nutzung bewachter Badestellen empfohlen

Die DLRG ist an ausgewählten Abschnitten des Bodensees mit Wachstationen präsent. Die Behörden raten dringend dazu, nach Möglichkeit diese bewachten Badestellen zu nutzen. Weitere Informationen zu den genauen Wachzeiten, sicheren Badestellen und Sicherheitskursen sind direkt über die DLRG-Ortsgruppen erhältlich.

Unwetter und Sturm – sofort raus aus dem Wasser

Aufgrund der besonderen geografischen Lage können Gewitter und starke Fallwinde, insbesondere bei Föhnlagen, überraschend schnell entstehen. Innerhalb weniger Minuten drohen dann hohe Wellen, Sturm und eine stark eingeschränkte Sicht. Bei aufziehendem Unwetter oder einer offiziellen Sturm- und Starkwindwarnung müssen Badende, ebenso wie Kanufahrer, Stand-Up-Paddler und andere Wassersportler, das Wasser unverzüglich verlassen.

Vorsicht vor Schiffsverkehr

Außerhalb ausgewiesener Badebereiche werden Schwimmer wegen Wellenbildung oder Sonnenreflexionen von Fahrgastschiffen, Segel- und Motorbooten leicht übersehen. Das Schwimmen in Schifffahrtslinien und Hafeneinfahrten ist lebensgefährlich und strikt zu vermeiden. Es gilt ein Badeverbot im Umkreis von 100 Metern rund um Schiffsanleger von Fahrgastschiffen. Wer die schützende 300-Meter-Uferzone verlässt, ist gesetzlich verpflichtet, eine Schwimmboje zur besseren Sichtbarkeit mitzuführen. Schwimmer können solche Auftriebshilfen auch nutzen, um jederzeit eine kurze Pause einzulegen.

Gefahren an Land und beim Einstieg

Man sollte niemals kopfüber in unbekannte oder trübe Gewässer springen, da die Wassertiefe von außen unberechenbar ist. Das Springen von Brücken in die Fahrrinne bei herannahenden Schiffen ist strikt verboten. Auch das Befestigen von Seilen an Brückenkonstruktionen ist untersagt, da diese eine Gefahr für die Schifffahrt darstellen. Von Ufermauern, etwa im Herosepark, rät die Wasserschutzpolizei ab zu springen. Aufgrund sinkender Pegelstände ist der Wasserstand derzeit flach – die Wassertiefe muss zwingend beachtet werden. Glitschige, veralgte Steine am Ufer erhöhen das Sturzrisiko.

Strenge Vorschriften für motorisierte und unmotorisierte Sportgeräte

Auf dem Bodensee gelten strikte Vorschriften. Jedes motorisierte Fahrzeug, so klein es auch ist, benötigt eine Zulassung des Schifffahrtsamtes. Unmotorisierte Sportgeräte wie SUPs, Paddelboote, Segelsurfbretter sowie Drachensegelbretter müssen zwingend mit Namen und Anschrift des Eigentümers gekennzeichnet sein, um Fehlalarme bei der Suche zu vermeiden. Auf Kanus, Kayaks, Jollen, SUPs und ähnlichen Geräten ist außerhalb der 300-Meter-Uferzone eine Schwimmhilfe mitzuführen.

Fließgewässer und invasive Arten

Im Seerhein sowie im Hochrhein dürfen die starken Strömungen keinesfalls unterschätzt werden. Weiterführende Sicherheitsinformationen speziell zum Hochrhein sind auf der Webseite www.ufmrhy.ch abrufbar. Darüber hinaus breitet sich im flachen Wasser zunehmend die invasive Quagga-Muschel aus. Ihre scharfkantigen Schalen bergen ein hohes Risiko für schmerzhafte Schnittverletzungen. Das Tragen von Badeschuhen wird daher empfohlen.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.

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