Die Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg und die DLRG Bezirk-Bodensee-Konstanz haben gemeinsame Warnhinweise veröffentlicht. Angesichts der bevorstehenden Sommerferien weisen sie auf erhebliche Risiken hin, die ein strahlender Sommertag am Bodensee bergen kann: plötzlich aufziehende Föhnlagen, gefährliche Strömungen und dichter Schiffsverkehr stellen eine große Herausforderung für Schwimmer und Wassersportler dar.
Ein sicheres Badevergnügen beginnt bereits vor dem Sprung ins Wasser. Schwimmer sollten sich niemals überhitzt, direkt nach intensiver Sonnenbestrahlung oder nach körperlicher Anstrengung abkühlen. Um den Kreislauf zu schonen und Krämpfe oder einen Schock abzuwenden, muss sich der Körper langsam an die Wassertemperatur gewöhnen. Dafür empfiehlt es sich, Arme, Beine und Nacken vorab mit Wasser zu benetzen. Unmittelbar vor dem Schwimmen sollte auf schwere Mahlzeiten und Alkohol verzichtet werden. Ein ausreichender Sonnenschutz sowie regelmäßige Flüssigkeitszufuhr beugen Kreislaufbeschwerden an heißen Tagen vor. Sollte es im Wasser zu einem Muskelkrampf kommen, ist Ruhe entscheidend: Betroffene sollten sich auf den Rücken drehen, die betroffene Stelle lockern und sich gegebenenfalls lautstark bemerkbar machen. Hilferufe von anderen müssen immer ernst genommen werden – in diesem Fall ist es wichtig, unverzüglich den Rettungsdienst unter der Nummer 112 zu verständigen.
Wer im flachen Wasser in dichte Seegrasfelder gerät, sollte ruhig bleiben. Hektische Bewegungen können zu Verwicklungen führen; stattdessen sollte man sich besonnen aus den Pflanzen bewegen. Bei längeren Schwimmstrecken empfiehlt es sich, sich mit einer Begleitperson abzusprechen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt den schwächsten Badegästen. Nichtschwimmer und schwache Schwimmer sollten sich ausschließlich in ausgewiesenen, überschaubaren Flachwasserbereichen aufhalten. Kinder müssen im und am Wasser unter ständiger, aktiver Aufsicht von Erwachsenen stehen. Aufblasbare Schwimmtiere oder Luftmatratzen bieten keinerlei Schutz vor dem Ertrinken und sind kein Ersatz für Schwimmkenntnisse – sie treiben bei Wind und Strömung gefährlich schnell ab. Auch zertifizierte Schwimmhilfen wie Schwimmflügel oder Schwimmwesten bieten lediglich zusätzliche Sicherheit, ersetzen jedoch niemals die elterliche Aufsichtspflicht. Der Seegrund fällt an vielen Abschnitten bereits wenige Meter vom Ufer entfernt steil ab, was ungeübte Schwimmer und Kinder schnell in Gefahr bringen kann. Die DLRG weist zudem darauf hin, dass sie an ausgewählten Abschnitten des Bodensees mit Wachstationen präsent ist. Sie rät dringend dazu, nach Möglichkeit diese bewachten Badestellen zu nutzen. Weitere Informationen zu den genauen Wachzeiten, sicheren Badestellen und Sicherheitskursen sind direkt über die DLRG-Ortsgruppen erhältlich.
Aufgrund der geografischen Lage können Gewitter und starke Fallwinde, insbesondere bei Föhnlagen, überraschend schnell entstehen. Innerhalb weniger Minuten drohen dann hohe Wellen, Sturm und stark eingeschränkte Sicht. Bei aufziehendem Unwetter oder einer offiziellen Sturm- und Starkwindwarnung müssen Badende, Kanufahrer, Stand-Up-Paddler und andere Wassersportler das Wasser unverzüglich verlassen.
Zusätzliche Risiken birgt der Schiffsverkehr. Außerhalb ausgewiesener Badebereiche werden Schwimmer wegen Wellenbildung oder Sonnenreflexionen von Fahrgastschiffen, Segel- und Motorbooten leicht übersehen. Das Schwimmen in Schifffahrtslinien und Hafeneinfahrten ist lebensgefährlich und strikt zu vermeiden. Es gilt ein Badeverbot im Umkreis von 100 Metern rund um Schiffsanleger von Fahrgastschiffen. Wer die schützende 300-Meter-Uferzone verlässt, ist gesetzlich verpflichtet, eine Schwimmboje zur besseren Sichtbarkeit mitzuführen. Schwimmer können solche Auftriebshilfen auch nutzen, um jederzeit eine kurze Pause einzulegen.
Große Vorsicht ist auch an Land und beim Einstieg geboten. Generell gilt: Niemals kopfüber in unbekannte oder trübe Gewässer springen, da die Wassertiefe von außen unberechenbar ist. Das Springen von Brücken in die Fahrrinne bei herannahenden Schiffen ist strikt verboten. Ebenso das Befestigen von Seilen an Brückenkonstruktionen, da diese eine Gefahr für die Schifffahrt darstellen. Vom Springen von Ufermauern, etwa im Herosepark, rät die Wasserschutzpolizei ab. Aufgrund sinkender Pegelstände ist der Wasserstand derzeit flach – auf die Wassertiefe ist deshalb zwingend zu achten. Glitschige, veralgte Steine am Ufer erhöhen außerdem das Sturzrisiko.
Auf dem Bodensee gelten strikte Vorschriften. Jedes motorisierte Fahrzeug, so klein es auch ist, benötigt eine Zulassung des Schifffahrtsamtes. Unmotorisierte Sportgeräte wie SUPs, Paddelboote, Segelsurfbretter sowie Drachensegelbretter müssen zwingend mit Namen und Anschrift des Eigentümers gekennzeichnet sein, um Fehlalarme bei der Suche zu vermeiden. Auf Kanus, Kayaks, Jollen, SUPs und ähnlichen Geräten ist außerhalb der 300-Meter-Uferzone eine Schwimmhilfe mitzuführen.
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Fließgewässer und die Tierwelt. Im Seerhein sowie im Hochrhein dürfen die starken Strömungen keinesfalls unterschätzt werden. Weiterführende Sicherheitsinformationen speziell zum Hochrhein sind auf der Webseite www.ufmrhy.ch abrufbar. Darüber hinaus breitet sich im flachen Wasser zunehmend die invasive Quagga-Muschel aus. Ihre scharfkantigen Schalen bergen ein hohes Risiko für schmerzhafte Schnittverletzungen, weshalb das Tragen von Badeschuhen empfohlen wird.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (Claude von Anthropic) erstellt. Die Daten stammen aus zuverlässigen Quellen, der Text wurde maschinell generiert und redaktionell geprüft.
» Weitere Polizeimeldungen aus Baden-Württemberg