Weiberfastnacht im Kreis Gütersloh verläuft ruhig — Polizei beschlagnahmt Messer und Anscheinswaffen

(Symbolbild)

Die Weiberfastnacht am 12. Februar ist im Kreis Gütersloh aus polizeilicher Sicht ruhig verlaufen. Wie angekündigt begleiteten zahlreiche Polizistinnen und Polizisten die Feierlichkeiten in den drei Hochburgen Schloß Holte-Stukenbrock, Rietberg und Harsewinkel — mit Schwerpunkt auf Kontrollen zur Einhaltung des Waffenverbots bei öffentlichen Veranstaltungen.

Bei den Überprüfungen stellten die Beamten zwei Messer sicher: Je ein Besucher in Schloß Holte-Stukenbrock und Rietberg trug entgegen des Verbots ein Messer mit sich. Zusätzlich nahmen Polizistinnen und Polizisten in Rietberg vier sogenannte Anscheinswaffen ab. Gegen alle betroffenen Personen wurden Verfahren eingeleitet, alle Gegenstände wurden sichergestellt. Die Kontrollen sind Teil des Maßnahmenkonzepts der Polizei NRW gegen Messergewalt und werden in den kommenden Tagen bei weiteren Karnevalsveranstaltungen fortgesetzt.

In Schloß Holte-Stukenbrock kamen etwa 3000 Menschen zusammen — deutlich weniger als im Vorjahr. Die Polizei leitete acht Ermittlungsverfahren ein: wegen einfacher Körperverletzungen, Diebstahls, eines Verstoßes gegen das Waffengesetz mit Messersicherstellung sowie Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit. Die Beamten sprachen zwölf Platzverweise aus und nahmen eine Person in Gewahrsam.

Rietberg verzeichnete etwa 5500 Besucher — auch hier weniger als das Jahr davor. Die Polizei fertigte elf Strafanzeigen wegen Körperverletzungsdelikten, einem Verstoß gegen das Waffengesetz mit Messersicherstellung und wegen Sachbeschädigungen. Wie bereits erwähnt, wurden vier Anscheinswaffen beschlagnahmt. Elf Platzverweise wurden erteilt, eine Person kam in Polizeigewahrsam.

Harsewinkel war mit etwa 400 aktiven Karnevalisten deutlich kleiner. Ein Mann wehrte sich gegen einen Platzverweis und versuchte, die Einsatzkräfte zu schlagen. Er wurde daraufhin in Gewahrsam genommen und gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Insgesamt erhielten sieben Personen Platzverweise; zwei Personen kamen ins Polizeigewahrsam.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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