Ein 61-jähriger Mann ist am Amtsgericht Lörrach zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem er mit einer Schreckschusspistole in einer Bar in Weil am Rhein-Friedlingen angetroffen wurde. Das Gericht verhängte 40 Tagessätze zu je 15 Euro wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe.
Der Vorfall ereignete sich am Sonntag, den 19. April 2026, als sich der Mann mit der Waffe in der Bar aufhielt. Die Polizei nahm ihn vorläufig fest und beschlagnahmte die Schreckschusspistole. Da der 61-Jährige keinen festen Wohnsitz in Deutschland angeben konnte, ordneten die Beamten die vorläufige Festnahme bis zum Folgetag an.
Am Montag, den 20. April 2026, wurde der Mann auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens durch das Amtsgericht Lörrach verurteilt. Das Gericht zog die Waffe zusätzlich zur Geldstrafe ein.
Das beschleunigte Verfahren ist in den Paragrafen 417 ff. der Strafprozessordnung geregelt und ermöglicht bei einfach gelagerten Sachverhalten eine zügige Aburteilung von Straftaten, bei denen nicht mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe in Betracht kommt. Durch den vereinfachten Verfahrensgang kann wesentlich schneller zu einem Urteil gekommen werden. Insbesondere bei Personen ohne festen Wohnsitz im Inland soll das beschleunigte Verfahren zu einer effektiven Strafverfolgung beitragen.