Widerstand gegen Polizei: 75-Jähriger muss 4.000 Euro zahlen

(Symbolbild)

Am 30. November 2025 unterstützten Polizeikräfte eine Rettungsdienstbesatzung bei einem Einsatz mit einem stark alkoholisierten Mann. Der 75-Jährige verweigerte jegliche Personalienangaben. Die Polizei wollte ihn durchsuchen, um ihn zu identifizieren. Dagegen wehrte sich der Mann heftig.

Die Beamten wollten ihn fixieren, um die Personalien festzustellen. Bei der Fesselung trat er nach einem Polizisten und sperrte sich aktiv gegen die Fixierung.

Das Amtsgericht Bad Dürkheim verurteilte den Mann nun wegen Widerstandshandlung in Tateinheit mit tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Die Strafe: 4.000 Euro, das entspricht 100 Tagessätzen zu je 40 Euro.


Angriffe auf Vollstreckungsbeamte in Rheinland-Pfalz: der Vergleich mit dem Bund

Die Polizei zählte 2025 landesweit 1.569 Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, das sind 38 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Rheinland-Pfalz besser als der Bundesdurchschnitt, wo 53 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte nach den §§ 113 bis 115 StGB.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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