Zeuge filmt Graffiti-Sprayer — Jugendlicher stellt sich selbst

(Symbolbild)

Am Samstag, 12. September 2026, gegen 23:00 Uhr, bemerkte ein aufmerksamer Bürger während des Schweicher Heimat-, Wein- und Erntedankfestes eine Gruppe Jugendlicher am nahegelegenen Bürgerzentrum. Aus der Gruppe heraus brachten mehrere junge Männer Graffiti an einem dort befindlichen Stromhäuschen an.

Der Zeuge filmte die Tat mit seinem Handy und sprach die Jugendlichen unmittelbar an. Da sich diese vor Ort nicht einsichtig zeigten, stellte der Bürger das Videomaterial am nächsten Tag der Polizeiinspektion Schweich zur Verfügung.

Bei den anschließenden Ermittlungen der Polizei — unter anderem an Schulen und in lokalen Jugendtreffs — erfuhr der tatverdächtige Jugendliche von den polizeilichen Nachforschungen. Daraufhin entschloss er sich, die Graffiti eigenständig zu entfernen, sich der Polizei zu stellen und die Tat reumütig zuzugeben.

Die Polizei weist darauf hin, dass das Anbringen von Graffiti auf fremdem Eigentum den Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Zudem müssen Täter mit zivilrechtlichen Ansprüchen der Geschädigten für die Reinigung rechnen. Bei Jugendlichen tragen üblicherweise die Eltern diese Kosten.

Wer kreativ ausdrücken möchte, kann legale Flächen für Graffitkunst nutzen. Informationen dazu geben die jeweiligen Verwaltungsbehörden vor Ort.


Sachbeschädigungen in Rheinland-Pfalz: der Vergleich mit dem Bund

Die Polizei zählte 2025 landesweit 22.628 Sachbeschädigungen, das sind 548 auf 100.000 Einwohner. Damit steht Rheinland-Pfalz besser als der Bundesdurchschnitt, wo 650 Fälle je 100.000 Einwohner erfasst wurden. Gezählt wird Sachbeschädigung nach den §§ 303 bis 305a StGB.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts, 2025.

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.

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